Mordprozess

Leiche in Tonne: Zeugen und Angeklagte befragt

Salzburg
04.12.2018 14:30

62-Jährige soll Salzburger sechs Schlaftabletten verabreicht haben, weil ihr Sexspiele zu viel wurden - Ärztin: „Auch mit zehn Halcion-Tabletten kann man sich normalerweise nicht umbringen.“

Im fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg gegen eine 62-jährige Deutsche, die wegen Mordes an ihrem 73-jährigen Freund in Mattsee (Flachgau) angeklagt ist, sind am Dienstag Zeugen und erneut die Beschuldigte einvernommen worden. Morgen, Mittwoch, wird noch ein Zeuge befragt, dann könnte - falls keine Beweisanträge eingebracht werden - noch am selben Tag ein Urteil gesprochen werden.
Laut Anklage soll die Beschuldigte den Pensionisten Anfang Juni 2017 sechs bis sieben Schlaftabletten ohne sein Wissen mit einer Flüssigkeit verabreicht haben, weil ihr die Sexspiele mit ihm zu viel geworden seien. Die in Deutschland mehrfach vorbestrafte Diplomkrankenschwester habe in Kauf genommen, dass ihr Freund daran sterben könne, denn er habe zuvor ein Potenzmittel eingenommen und Alkohol konsumiert. Diese Mischung könnte zum Tode geführt haben. Nachdem der Mann verstorben war, versteckte die Frau die Leiche in einer Kunststofftonne in der Garage seines Hauses. Der Tote wurde am 27. Juni 2017 entdeckt und die Deutsche noch am selben Tag festgenommen.

  Die 62-Jährige bestritt eine Tötungsabsicht. Sie habe nur Ruhe haben und schlafen, dem Mann aber nichts antun wollen, beteuerte sie. Zum Thema Schlafmittel wurde heute jene Ärztin befragt, die der Beschuldigten das Mittel „Halcion“ verschrieben hatte. Die Patientin habe ihr erzählt, dass sie wegen einer krebsverdächtigen Schwellung am Körper schlecht schlafe. „Ich habe ihr dann das Schlafmittel verschrieben, ich habe es ausgesucht. Man nimmt normalerweise eine halbe Tablette davon. Wenn man dennoch nicht schlafen kann, dann eine ganze Tablette.“ Es handle sich um ein leichtes Schlafmittel, erklärte die Allgemeinmedizinerin. „Auch mit zehn Halcion-Tabletten kann man sich normalerweise nicht umbringen.“

  Im Fokus der ergänzenden Einvernahme der Angeklagten durch das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser stand gestern und heute auch das „Nachtatverhalten“. Die Frau suchte im Internet nach einer Gefriertruhe, bestellte eine Kunststofftonne, verkaufte das Auto des Pensionisten um 5.000 Euro und wurde von Zeugen beobachtet, wie sie Gegenstände aus seinem Haus trug. Weiters fotografierte sie den Reisepass, den Führerschein, den Pensionistenausweis, den Pensionsbescheid und die Kreditkarte des Opfers ab, um eine Kreditkarte zu eröffnen und auch Bestellbetrügereien zu begehen, so der Vorwurf. Die Antworten fielen spärlich aus. „Die Gefriertruhe im Haus war alt und kaputt.“ Warum sie die Leiche pietätlos in die Tonne steckte? „Ich hätte auch ein Loch schaufeln können“, sagte die Beschuldigte zu einer beisitzenden Richterin.

Die Richterin hakte nach: Warum sie denn im Juni gleich fünf Männer auf Internetplattformen kontaktiert habe, nachdem sie festgestellt habe, dass ihr Freund tot war, das sei kein Zeichen von großer Trauer. „Ich war traurig. Und wütend, dass er mich alleine gelassen hat und einfach gestorben ist“, so die Angeklagte. „Wir haben ja beide im Internet gechattet, er mit seinen Frauen, das ist die Unterhaltungswelt.“ Um „den Kopf freizumachen“, habe sie sich im Juni auch mit einem Bekannten in Italien getroffen. Die zweite beisitzende Richterin ließ ebenfalls nicht locker: Die Angeklagte habe, nachdem sie in Deutschland wegen Betrugsverdachtes per Haftbefehl gesucht wurde, in Österreich als U-Boot gelebt und bei verschiedenen Männern Unterschlupf gesucht und sich von ihnen aushalten lassen. „Man könnte den Eindruck haben, das Materielle geht Ihnen über alles.“ Dazu die Angeklagte leise: „Nein, das stimmt nicht.“

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