„Krone“-Ombudsfrau

Hose gefiel nicht: Gibt es ein Recht auf Umtausch?

Ombudsfrau
04.12.2018 14:00

Verweigert wurde einer Leserin der Umtausch eines Kleidungsstücks. Doch gibt es einen rechtlichen Anspruch darauf, Waren umzutauschen? Die Ombudsfrau und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klären auf!

Hertha M. kaufte in einem Geschäft eine Hose um 50 € für ihren Mann als Weihnachtsgeschenk. Mündlich sagte ihr die Verkäuferin der Modekette zu, dass ein Umtausch möglich sei. Als Frau M. das auch tun wollte, weil die Hose ihrem Mann nicht gefiel, lehnte man die Rückgabe jedoch ab. Begründung: Es habe sich um Aktionsware gehandelt, welche vom Umtausch ausgenommen sei. Auf der Rechnung stand davon laut Leserin aber nichts. Die Leserin wandte sich schließlich Hilfe suchend an die „Krone“.

„Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es, wie vielfach falsch angenommen, nicht“, wie Maria Ecker vom VKI auf Ombudsfrau-Anfrage aufklärt. Und wenn, müsse dieses speziell zugesagt werden, beispielsweise auf der Rechnung oder durch generellen Hinweis im Geschäft oder Onlineshop. Eine nur mündliche Zusage ist oft nicht zu beweisen. Übrigens: Das Geld gibt es üblicherweise nicht retour, meist kann man sich ein anderes Produkt aussuchen oder man erhält einen Gutschein.

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