Einige Zeit unbehelligt von Gesetzeshütern hatte ein Tiroler (36) ein Geschäft mit Hanfprodukten betrieben. Hätte er wissen müssen, dass ein Käufer von fast 1300 Cannabis-Stecklingen damit letztlich Suchtgift gewinnt und sie nicht als „Zierde“ verwendet? Das Gericht bejahte dies - zwei Jahre Haft wegen Drogenhandels.
„Erst das Abernten von Cannabispflanzen zur Gewinnung von Suchtgift ist strafbar“, erinnerte der Verteidiger an das geltende Gesetz. Und mit der Ernte habe sein Mandant ja nichts zu tun gehabt. Doch die Ermittlungen - einschließlich ausgewerteter SMS-Verkehr - zeigten für den Schöffensenat am Landesgericht eindeutig, dass dem Ladenbetreiber der spätere Verwendungszweck der rund fünf Zentimeter großen Pflanzen von Anfang an klar war.
24 Kilo Suchtgift gewonnen
Gewonnen und teils weiterverkauft wurde nämlich rund 24 Kilo Suchtgift mit einem hohen THC-Gehalt von durchschnittlich 15 Prozent. Als die Polizei die Plantage aufdeckte, geriet auch der Setzlings-Verkäufer ins Visier der Justiz. Es sei lebensfremd, so der Staatsanwalt, dass der Verkäufer annahm, dass die Hanfpflanzen zur „Zierde“, als Dämmmaterial oder gar nur zur Seilherstellung dienen hätten sollen. Als Beitragstäter wurde der Ladenchef zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. 10.000 Euro aus dem Setzlingsverkauf (5 bis 8 Euro pro Stück) werden konfisziert.
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