Polanski wollte während des Prozesses weiterhin unter Hausarrest in seinem Chalet in der Schweiz bleiben. Die Staatsanwaltschaft bestand dagegen auf seiner Auslieferung in die Vereinigten Staaten. Polanski wird die Entscheidung vermutlich anfechten. Richter Peter Espinoza räumte ein, sein Urteil sei noch nicht rechtsgültig und müsse erst noch bestätigt werden.
Die US-Justiz verfolgt den Starregisseur wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens im Jahr 1977. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und saß 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland.
Verhaftung am 26. September
Polanski wurde am 26. September aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Gegen Zahlung einer hohen Kaution und weiterer Auflagen wurde er am 4. Dezember aus der Auslieferungshaft in einen elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad überführt.
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