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Herzogin Meghan hat Ärger mit der Steuer

Adabei
02.12.2018 06:00

Herzogin Meghan, Ehefrau von Prinz Harry, muss als Noch-US-Staatsbürgerin alle Finanzen bis ins Detail offenlegen. Das betrifft auch Geschenke und andere Zuwendungen des englischen Königshauses.

Wie sagte schon der Schriftsteller Benjamin Franklin (1706-1790) so treffend: „Nur zwei Dinge auf Erden sind uns sicher - der Tod und die Steuer.“ Mit der eigenen Endlichkeit muss sich Meghan Markle, seit 19. Mai 2018 die Ehefrau von Englands Prinz Harry  (34), noch nicht dringlich auseinandersetzen, vielmehr plagen sie derzeit gröbere fiskale Probleme.

Die 37-Jährige übersiedelte im Herbst 2017 von den USA in den Kensington-Palast nach England zu ihrem Liebsten, wo sie zwar uneingeschränkt leben darf, den Antrag auf Einbürgerung kann sie jedoch erst stellen, nachdem sie und Harry drei Jahre lang miteinander verheiratet waren. Also unterliegt die ehemalige Schauspielerin noch immer dem amerikanischen Steuergesetz. Nun prüfen die US-Behörden penibel, was ihnen die nunmehrige Herzogin von Sussex denn alles schuldet.

Nicht nur Einnahmen, sondern auch Besitz wird unter Lupe genommen
Das Pikante daran: Bei den ausstehenden Forderungen geht es nicht nur um Meghans Einnahmen, die sie etwa als Aktrice der US-Serie „Suits“ kassierte, sondern auch um ihren Besitz. Und dazu gehören seit ihrem Aufstieg in die royalen Kreise ebenso Zuwendungen wie das kostenlose Wohnen in der ziemlich ansehnlichen Bleibe, dem Nottingham Cottage, sowie jede Art von Präsenten wie etwa der sauteure Verlobungsring (gilt womöglich als „Geschenk einer ausländischen Person“), ihre Hochzeitsroben und das Kleidergeld für Repräsentationszwecke (Meghan liebt Designerroben). Sogar eine Leihgabe der Queen, nämlich die Tiara (Wert: 515.000 Euro), die Meghan bei ihrem Gang zum Traualtar trug, muss angeführt werden in der Liste für die Steuerbehörde.

Im Königshaus wurde sogar eine eigene Sondereinheit an Experten angeheuert, die sich um die für alle unangenehme Steuer-Angelegenheit kümmert. Denn neben Meghans Eigentum ist auch jenes von Prinz Harry (sein Vermögen wird auf 35 Millionen Euro geschätzt) und in weiterer Folge das seines Vaters Prinz Charles betroffen. Warum?

Die derzeit schwangere Herzogin (das Baby soll im Frühjahr 2019 zur Welt kommen) verfügt zwar über kein eigenes Einkommen, aber alle Kosten ihres (üppigen) Lebensunterhalts deckt das Königshaus, dessen Finanz-Verwalter wiederum Prinz Charles ist. Laut der Zeitung „Sunday Express“ könnte man sogar die Untersuchungen auf Queen Elizabeth II. ausweiten. Für die 92-Jährige wäre das, so ein Insider, der pure Wahnsinn.

Karin Schnegdar, Kronen Zeitung

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(Bild: kmm)



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