Heeres-Unfallbericht:

Bootsführer hätte Kentern verhindern können

Österreich
28.11.2018 11:54

Bei einem sogenannten Girls‘ Day des Bundesheeres war Anfang September auf der Donau bei Hainburg in Niederösterreich ein Heeres-Boot gekentert. Neben der Mannschaft befanden sich mehrere junge Frauen an Bord, die Einblicke in den Soldatenberuf gewinnen wollten. Zwei Mädchen gerieten unter das Boot. Sie mussten reanimiert werden, zu ihrem Gesundheitszustand gibt es seit Wochen auf Wunsch der Angehörigen keine Informationen. Jetzt liegt der Unfallbericht vor: Das Boot war technisch in Ordnung, eine Schubreduktion bei dem fatalen Manöver hätte ein Kentern verhindert.

Das Pionierboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war mit 13 Personen - acht Teilnehmerinnen an der Veranstaltung und fünf Soldaten - besetzt, als es kenterte. Zwei Frauen im Alter von 22 und 18 Jahren mussten in der Folge reanimiert werden. Sie waren unter das 8,5 Meter lange, 2,5 Meter breite und 2,5 Tonnen schwere Arbeits- und Transportboot geraten und einem Zeitprotokoll der Untersuchungskommission zufolge 39 bzw. 45 Minuten nach dem Kentern des Bootes aus dem Wasser gezogen worden.

Video: Der Ablauf der Rettungskette

Schubreduktion hätte Kentern verhindert
Laut dem 60 Seiten umfassenden Unfallbericht hätte das Unglück verhindert werden können, wenn der Bootsführer nach dem Eintauchen des Bugs den Schub zurückgenommen hätte. Da dies nicht geschah, drangen über die Bugwelle pro Sekunde Hunderte Liter Wasser ein und führten zum Kentern. „Möglicherweise hat der Bootsführer die Lage anders eingeschätzt. Ob er schuldhaft gehandelt hat, wird die Justiz klären“, so Oberst Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Das Durchfahren der Heckwelle eines anderen Bundesheerbootes - durch das die Tragödie ihren Anfang genommen hatte - sei an und für sich „unproblematisch“ gewesen. Auch die durch das Manöver eingedrungenen rund 2000 Liter Wasser, die stärkere Bugbeladung und das Eintauchen wurden von dem Sachverständigen Hermann Steffan als unbedenklich eingestuft. Erst die Verkettung der Faktoren damit, dass der Bootsführer den Schub nicht zurücknahm, führte zum Drama. Sonst nämlich wäre der Bug wieder aufgetaucht und das Wasser am Heck abgeflossen. So drang es weiter ins Boot ein und brachte es in kürzester Zeit zum Kentern. Hätte der Bootsführer auf Null-Geschwindigkeit reduziert, wäre nichts passiert, so der Gutachter.

Kritik an nicht durchgeführtem Notruf berechtigt
Bereits unmittelbar nach dem Kentern sei klar gewesen, „dass Frauen fehlen“, twitterte Bauer gleichzeitig mit der Präsentation des Unfallberichts. Es sei sofort gesucht worden, die Suche sei auch nicht vorzeitig eingestellt worden. Die Kritik, dass kein Notruf abgesetzt worden war, sei allerdings berechtigt. „Unmittelbar nach dem Unfall waren alle Soldaten mit der Rettung beschäftigt. Durch das rasche Einschreiten der zufällig vor Ort übenden Feuerwehr ergab sich der Eindruck, dass die Rettungskette bereits aktiviert worden war.“ Dies werde man in Zukunft sicher beachten: „Bei der Rettung darf es keinen Zeitverzug geben.“

Auf Wunsch der Angehörigen keine Informationen zu Gesundheitszustand
Die beiden Opfer wurden von „Christophorus 3“ und „Christophorus 9“ ins AKH Wien bzw. ins Wiener Wilhelminenspital geflogen. Zu ihrem Zustand gibt es seit Wochen keine Auskünfte mehr. Das geschehe auf Wunsch der Angehörigen, teilte der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) noch im September mit.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Bootsführer
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg nahm Ermittlungen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gegen den Bootsführer auf. Das verunglückte Pionierboot wurde sichergestellt. Ende Oktober wurde bekannt, dass am Pionierboot selbst kein technisches Gebrechen vorlag. Die Staatsanwaltschaft warte auf den Kommissionsbericht des Bundesheeres, um zu einer Enderledigung zu kommen, sagte Friedrich Köhl, Sprecher der Korneuburger Anklagebehörde, am Dienstag.

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