Ab 1. Dezember

Bogenmeile: Sieben Fragen zur Waffenverbotszone

Tirol
27.11.2018 11:45

Mit 1. Dezember soll die berüchtigte Innsbrucker Bogenmeile zur ersten Waffenverbotszone in Österreich werden - für den 21-Jährigen, der am Sonntag getötet wurde, leider zu spät. Was steckt dahinter? Sieben Fragen und Antworten dazu!

Wie ist eine Waffenverbotszone im Gesetz geregelt?
Die Möglichkeit einer solchen Zone ist seit Mitte August 2018 im Sicherheitspolizeigesetz verankert. Im § 36b heißt es sinngemäß: Ist aufgrund vorangegangener gefährlicher Angriffe zu befürchten, dass es an öffentlichen Orten zu weiteren Taten gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird, kann die Sicherheitsbehörde zur Vorbeugung eine Verordnung erlassen. Dann ist es verboten, diese Orte mit Waffen oder Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten.

Was beinhaltet eine Waffenverbotszone?
Wird eine Waffenverbotszone eingerichtet, so gilt diese für öffentliche Orte, etwa für Straßen. Dazu zählen auch Lokale, die während der Öffnungszeiten frei zugänglich sind.

Welche Gegenstände fallen unter „Waffen“?
Dazu zählen in erster Linie Schusswaffen. Aber auch Messer, die nach dem Waffengesetz als Waffen definiert sind - u. a. zweischneidige Messer, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können. Auch Pfeffersprays gelten als Waffe. Ist also etwa eine Frau künftig in der Bogenmeile mit einem Pfefferspray unterwegs, könnte sie theoretisch bestraft werden. Taschenmesser zählen grundsätzlich nicht dazu, weil sie „Gebrauchsgegenstände“ sind. Es sei denn, das Taschenmesser dient dazu, Gewalt anzuwenden. Das müsse die Exekutive aber im Einzelfall abklären. Führt also ein amtsbekannter Gewalttäter oder ein Verdächtiger einen waffenähnlichen Gegenstand (das könnte neben einem Taschenmesser auch ein Schraubenzieher sein) mit sich, kann die Polizei einschreiten.

Beispiel Bogenmeile: Wie wird in der Waffenverbotszone kontrolliert?
Razzien oder anlasslose Personenkontrollen wird es nicht geben. Es braucht konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente. Im Gesetzestext heißt es: „Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, im Anwendungsbereich der Verordnung die Kleidung von Menschen und von diesen mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse zu durchsuchen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der dringende Verdacht besteht, dass der Verordnung zuwidergehandelt wird.“

Gibt es Ausnahmen zum Waffenverbot?
Das Verbot gilt nicht für Personen, die Waffen in Ausübung ihres Berufs oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung in diesen Zonen mit sich führen.

Gibt es bereits Waffenverbotszonen?
Die Waffenverbotszone in der Bogenmeile, die am 1. Dezember in Kraft treten soll, ist die erste in Innsbruck und laut Ministerium auch in ganz Österreich.

Welche Strafen drohen?
Wird gegen das Waffenverbot in einer solchen Zone verstoßen, droht eine Geldstrafe bis zu 500 €. Bei Zahlungsunfähigkeit ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vorgesehen.

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