Wut wegen Baby-Namen
Nigerianer wollte Spital anzünden: Bedingte Haft
Ein Nigerianer (32) ist am Montag bei einem Prozess in Salzburg wegen gefährlicher Drohung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er laut Anklage im Oktober auf der Wochenstation im Krankenhaus Schwarzach mit einem Feuerzeug gedroht hat, das Gebäude niederzubrennen. Zwei Krankenschwestern bezeugten den Vorfall. Der Beschuldigte zeigte sich nicht geständig, er nahm das Urteil aber an.
Der angeklagte Nigerianer war zum ersten Mal Vater geworden. Er besuchte am 9. Oktober seine Lebensgefährtin und seinen neugeborenen Sohn in dem Pongauer Krankenhaus. Als er sah, dass auf dem Namenschild des Babys der Nachname seiner Freundin stand - es handelte sich um den Namen ihres Ex-Mannes - wurde der 32-Jährige laut einer damals anwesenden Krankenschwester aggressiv. Er habe zu schreien begonnen, das Schild zerrissen und in einen Mistkübel geworfen. „Er holte ein Feuerzeug aus seiner Hosentasche und drohte mir gegenüber, ‘I will burn down this building‘“, sagte die Krankenschwester.
„Er war sehr aufgebracht und wütend. Ich habe mich gefürchtet und danach gezittert. Mir sind die Tränen gekommen“, schilderte die Zeugin. Eine weitere Krankenschwester, die wegen der lauten Schreie ins Zimmer gekommen war, bestätigte den Vorfall, ebenso eine Patientin, deren Aussage vor der Polizei heute verlesen wurde. Die Freundin des Beschuldigten gab gegenüber der Polizei zu Protokoll, sie habe mit ihrem Lebensgefährten ausgemacht, dass das Baby seinen Nachnamen bekomme. Deshalb habe er sich aufgeregt.
Der Nigerianer soll offenbar im Schwesternzimmer auch noch die Geburtsurkunde des Neugeborenen verlangt haben. Schließlich verließ er das Spital. Er wurde am nächsten Tag festgenommen und in die Justizanstalt gebracht. Am darauffolgenden Tag wurde er wieder entlassen. Zu Beginn des Prozesses entschuldigte er sich vor Richter Philipp Grosser, bestritt aber bis zuletzt den Tatvorwurf. Er meinte, es handle sich um eine Verschwörung gegen ihn, man habe sich bereits am Vortag im Spital ihm gegenüber diskriminierend verhalten - aufgrund seiner Herkunft.
Der Richter glaubte den Zeuginnen und sprach den Mann schuldig. Die Probezeit für die Bewährungsstrafe beträgt drei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der bisher unbescholtene Angeklagte ohne Verteidiger zur der Verhandlung am Landesgericht Salzburg gekommen ist. Der Staatsanwalt war wie der Angeklagte mit dem Urteil einverstanden. Der Strafrahmen in diesem Fall reicht bis zu drei Jahren Haft.
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