„Sexschlampe“

Andere Mieter beschimpft: Steirerin muss ausziehen

Österreich
26.11.2018 10:09

Weil sie andere Mieter ordinär beschimpfte, muss eine Steirerin ihre Wohnung räumen - so entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) vergangene Woche. Die Frau hatte etwa eine Nachbarin als „Sexschlampe“ bezeichnet, das Haus nannte die rabiate Frau gar ein „Bordell“. Sogar beim Finanzamt meldete sie, dass eine Nachbarin in ihrer Wohnung der Prostitution nachgehe - was aber nicht stimmte. Nun wird der Mietvertrag der Frau wegen „unleidlichen Verhaltens“ gekündigt, bestätigte der OGH.

Bis in die letzte Instanz war die Frau gegangen, um ihre Wohnung nicht räumen zu müssen. Noch vor dem OGH hatte sie erklärt, ihr Verhalten sei nur eine Reaktion darauf gewesen, dass sie der Vermieter mit der „hellhörigen Bauweise“ des Hauses provoziert habe. Beschimpfungen hatten sich aber die anderen Mieter und nicht der Vermieter anhören müssen. Sogar per Aushang am Schwarzen Brett hatte sie eine Nachbarin als „Sexschlampe“ und das Haus als „Sexhaus“ bezeichnet.

Mehrfach Polizei wegen „Lärm“ gerufen
Außerdem hatte die in der Steiermark wohnhafte Frau mehrfach die Polizei wegen angeblichen Lärms im Gebäude gerufen. Dabei hatte es sich aber um normale Geräusche wie Wäschewaschen gehandelt, die die Frau in Rage versetzt hatten. Umgekehrt hatte sie selbst andere Mieter gestört, indem sie mit Gegenständen am Türrahmen klopfte. Der OGH hatte jedenfalls kein Verständnis für die Frau und bestätigte das Urteil des Landesgerichts Leoben. Die Frau muss ausziehen.

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