Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte festgestellt, dass nach dem Aus des Pflegeregresses ein Zugriff auf Patientenvermögen in stationärer Pflege unzulässig ist. Doch noch immer stehen Sozialhilfeverbände aus Pflegeregressverfahren im Grundbuch. Das Landesgericht Wels gab nun einer Klage auf Löschung Recht.
Nach dem VfGH-Entscheid wollte die zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer die Altfälle erst intern prüfen lassen. Wolfgang Hattmannstorfer (ÖVP) meinte, dass eine Rechtsgrundlage für die Löschung aus dem Grundbuch fehle. Das Landesgericht Wels kam jetzt zu einem anderen Urteil: Eine Erbin hatte einen oberösterreichischen Sozialhilfeverband mit Hilfe der Salzburger Kanzleigesellschaft Schilchegger geklagt. Sie konnte mit dem mündlichen, noch nicht rechtskräftigen Urteil erreiche, dass ein Hypothekarpfandrecht auf eine geerbte Liegenschaft (Wert 70.000 Euro) aus dem Grundbuch gestrichen werden muss.
Schlupfloch geschlossen
Wird diese Entscheidung rechtskräftig, wäre auch das letzte Schlupfloch geschlossen und endlich in ganz Österreich Schluss mit der auf dem Rücken Betroffener ausgetragenen Pflegeregressdebatte, schreibt Anwalt Johann Schilchegger in seinem Blog. Er spricht dort auch von einem „Wahlzuckerl-Desaster“, weil Erben im guten Glauben bereits Zahlungen geleistet haben und diese nun nicht mehr rückerstattet bekommen.
Kronen Zeitung
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