„Krone“-Ombudsfrau
Kärntnerin wurde Wohnbauförderung gekündigt
Eine Leserin kaufte eine Eigentumswohnung in Kärnten, übernahm die bestehende Wohnbauförderung. Diese wurde ihr wenig später vom Land Kärnten gekündigt - unter anderem, weil sie damals in Graz arbeitete…
Im Zuge einer Prüfung wurde Tanja M. das Wohnbauförderungsdarlehen gekündigt. Begründung des Landes Kärnten: Ihre Berufstätigkeit in Graz sei ein Ausschließungsgrund für ein dringendes Wohnbedürfnis in Feldkirchen. Die Juristin hielt dem entgegen, dass ihr Arbeitgeber, eine Anwaltskanzlei, ihr drei Tage pro Woche Homeoffice gewährt hatte, sie deshalb in Kärnten u. a. Mandanten-Akquise für einen neuen Standort in Klagenfurt, an dem sie heute arbeitet, machte. Außerdem legte sie Rechnungen für Strom, Internet usw. sowie eidesstattliche Erklärungen ihres Lebensgefährten und einer Nachbarin vor. Weil sie aber bei mehreren Kontrollen durch das Land Kärnten, vormittags und abends nicht in der Wohnung anzutreffen war, blieb es bei der Entscheidung. Die Leserin musste in Summe rund 74.000 Euro zurückzahlen.
Das Land Kärnten teilte uns dazu mit, dass Frau M. trotz mehrerer Vor-Ort-Überprüfungen, auch abends, nicht angetroffen werden konnte, weshalb davon auszugehen sei, dass die Wohnung nicht zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses genutzt werde. Die Überprüfung des Falles sei abgeschlossen.
Frau M. kann die Entscheidung gegen sie jedenfalls nicht nachvollziehen.
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