Debatte geht weiter

“Zusatztaferln” in Bleiburg im Visier der Höchstrichter

Kärnten
21.01.2010 11:29
Wieder einmal stehen die Kärntner Ortstafeln im Visier der Höchstrichter - diesmal in Bleiburg. Der slowenische Name Pliberk findet sich dort nur auf einem montierten Zusatzschild (siehe Bild). Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) äußert in seinem Prüfungsbeschluss große Zweifel daran, dass dies gesetzeskonform ist.

Wie Ebersdorf und Schwabegg hat Bleiburg den VfGH schon mehrfach beschäftigt. Die Kärntner Landesregierung versucht dort seit langem, die Verpflichtung zu zweisprachigen Ortstafeln zu umgehen. 2005 wurde vom VfGH diese Verpflichtung attestiert. Unter großem Medieninteresse verrückten schließlich Landeshauptmann Jörg Haider und sein jetziger Nachfolger Gerhard Dörfler im Februar 2006 die Ortsschilder. Der VfGH hob die entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft als gesetzwidrig auf.

Das Spielchen mit den Zusatztaferln
Im August 2006 ließ Haider slowenischsprachige Zusatztaferln anbringen, die der VfGH im Dezember 2006 ebenfalls als gesetzeswidrig beurteilte. Die daraufhin erlassene aktuelle Verordnung der BH sieht zwar zweisprachige Ortstafeln vor. Umgesetzt wurde sie aber in der Weise, dass die slowenischsprachigen Zusatztafel im Februar 2007 einfach in die deutschen Ortstafeln hineinmontiert wurden.

Die Bedenken des VfGH
Wieder einmal hat ein Schnellfahrer diesen Umstand vor den VfGH gebracht. Und er hat gute Aussichten auf Erfolg. Denn der VfGH stellt im Prüfungsbeschluss fest: Man hege Bedenken, dass die Verordnung "nicht ordnungsgemäß kundgemacht worden" sei. Denn die Verpflichtung zu zweisprachigen Ortstafeln, die sich aus dem Volksgruppengesetz und der Topographieverordnung ergebe, "dürfte die Angabe des Namens des Ortes in gleichartiger, nicht diskriminierender Weise auf dem Hinweiszeichen gebieten".

Schon 2006 habe man die unterschiedliche Angabe des Ortsnamens in den beiden Sprachen als ausgeschlossen erachtet. Und ebenso ausgeschlossen dürfte es sein, dass die slowenische Ortsbezeichnung kleiner geschrieben ist, hält der VfGH fest.

Auch die Volksanwaltschaft hat sich wegen der hineinmontierten Zusatztafeln - für Bleiburg, Ebersdorf und Schwabegg - an den VfGH gewandt. Dieser Antrag könnte im Verordnungsprüfungsverfahren gleich miterledigt werden.

Auf Basis des Prüfungsbeschlusses werde nun "die zuständige Bezirkshauptmannschaft und die Kärntner Landesregierung zu einer Stellungnahme zu den Bedenken des Verfassungsgerichtshofes aufgefordert", so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.

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