„Zwanghafter Drang“

Bursch (16) stach 21-mal auf Bruder ein: Urteil

Niederösterreich
22.11.2018 18:22

Insgesamt 21-mal hat ein 16 Jahre alter Bursche auf seinen ein Jahr älteren Bruder eingestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt. Grund für die grausame Tat war laut den Angaben des Jugendlichen ein bereits seit Jahren bestehender „zwanghafter Drang, auf einen Menschen einzustechen“. Der 17 Jahre alte Bruder überlebte die unfassbare Tat im März dieses Jahres nur knapp. Am Donnerstag wurde der 16-jährige Angeklagte wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt, und wird überdies in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die Bluttat hatte sich am 14. März im Haus der Eltern im niederösterreichischen Bezirk Wiener Neustadt-Land abgespielt. Es sei „ein guter Tag“, die Tat umzusetzen, hatte der Bursche bereits beim Aufstehen befunden und als Opfer für den Messerangriff den eigenen Bruder auserkoren. Auf dessen Rückkehr von der Schule wartete der Beschäftigungslose mit zwei Klappmessern, hängte sogar den Spiegel im Treppenaufgang ab, damit ihn der 17-Jährige nicht bemerkt.

21 Messerstiche
Als der Ältere nach der Heimkehr seinem Bruder den Rücken zukehrte, habe ihn der Angeklagte „völlig unerwartet in den Rücken“ gestochen, wie das Opfer, das von einem „grausamen, fürchterlichen Albtraum“ sprach, vor Gericht erklärte. Schreiend fiel d
er 17-Jährige nach dem Angriff zu Boden, schaffte es zwar noch, aufzustehen und sich in ein Zimmer zu retten, konnte aber die Tür nicht schließen. Der 16-Jährige ließ nicht von ihm ab, stach weiter auf ihn ein - insgesamt 21 Mal ins Gesicht, in den Rumpf, beide Arme sowie den linken Unterschenkel.

Das Opfer bekam daraufhin einen Standventilator zu fassen und versetzte dem Jüngeren einen Schlag, um ihn kurzfristig außer Gefecht zu setzen. Obwohl der Bursche eine große Menge Blut verlor und schwerst verletzt war, gelang es ihm sich ins Freie zu retten, wo er zusammenbrach. Eine Nachbarin fand den jungen Burschen und alarmierte die Einsatzkräfte. Der 17-Jährige wurde ins SMZ Ost geflogen und überlebte dank einer Not-OP.

U.a. hatten die Klappmesser mit Klingenlängen von sieben bzw. neun Zentimetern die Lunge durchstochen, Rippen verletzt und den Brustkorb geöffnet, sodass der Jugendliche Einblutungen in die Bauchwand erlitt, wie es vor Gericht hieß. Sein Bruder wurde kurz nach der Attacke unweit des Tatortes gefasst, wirkte zu diesem Zeitpunkt, als stünde er völlig neben sich.

Zwangs- und Persönlichkeitsstörung
Laut Gutachten zeigt der 16-Jährige Anzeichen einer Zwangsstörung mit aggressiven Inhalten, wovon eine Gefährlichkeit ausgehe, so die Vertreterin der Anklagebehörde. Nach Angaben des psychiatrischen Sachverständigen hat der Jugendliche zudem eine Persönlichkeitsstörung, ist aber zurechnungsfähig. Es bestehe die Gefahr, dass er ohne Behandlung weitere Taten mit schweren Folgen begehen könne, weshalb schlussendlich neben der Haftstrafe auch in eine Anstalt eingewiesen wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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