„Schubs-Affäre“

Polizisten freigesprochen: Applaus im Gerichtssaal

Steiermark
22.11.2018 12:26

15 Monate nach ihrer Suspendierung können zwei junge Polizisten in Leoben nun durchatmen: Sie wurden am Donnerstag von einem Schöffengericht freigesprochen, nachdem sie sich wegen Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung und Amtsmissbrauch verantworten mussten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Applaus, Freudentränen, sich umarmende Menschen - das erlebt man in einem Gerichtssaal normalerweise nicht. Diesen Szenen ging ein Freispruch von zwei jungen Beamten voraus, resultierend aus einer Geschichte, die sich im Mai 2017 auf dem Leobner Hauptplatz abgespielt hat.

Das Video dazu wird im Saal vorgeführt: Damals wurden die Beamten zu einer Schlägerei in ein Lokal gerufen. Dort angekommen, wollten sie den Sachverhalt aufnehmen und Videos sichten. Doch immer wieder mischte sich eine amtsbekannte Frau ein, bedrängte die Polizisten. Schließlich verlagerte sich das Geschehen auf den Hauptplatz. Wieder kam die Betrunkene den Bediensteten zu nahe. Plötzlich: ein Schupfer, sie fiel zu Boden, drehte sich um, blieb liegen.

„Das Handeln war absolut in Ordnung“
Laut Gutachten, das bei der gestrigen Fortsetzung von Richterin Tanja Gutnik erläutert wurde, könne man den Angeklagten einsatztaktisch nichts vorwerfen. Im Gegenteil, sie hätten sogar massivere Mittel gegen die mehrfach vorbestrafte Frau anwenden dürfen. Der Beamte hätte sie lediglich weggeschoben, von einem Stoß, der aber ebenso in Ordnung gewesen wäre, könne keine Rede sein.

Im Schlussplädoyer sprach Verteidiger Andreas Kleinbichler von einem völlig korrekten Handeln der beiden jungen Polizeibeamten. Und setzte nach: „Die Situation hier gleicht einer Komödie, auch daran ersichtlich, dass der Privatbeteiligtenvertreter (Opferanwalt, Anm.) nicht einmal mehr zur Verhandlung gekommen ist.“

Auch der Schöffensenat kommt zum Schluss: „Man muss sich die Frage stellen, was sich ein Polizist alles gefallen lassen muss. Möglicherweise hat sich die Frau sogar fallen gelassen. Das Handeln der beiden war absolut in Ordnung.“

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