Teure Hilfe

Flüchtlingsbürgen müssen 21 Millionen Euro zahlen

Ausland
22.11.2018 11:10

Tausende Verwandte und Unterstützer bürgten seit 2013 für Migranten, um diese nach Deutschland zu holen. Doch nun können viele ihre Bürgschaft nicht zahlen. Die deutsche Bundesagentur für Arbeit hat offene Forderungen in Millionenhöhe.

Tausende Flüchtlingsbürgen haben durch das spezielle Aufnahmeprogramm Migranten nach Deutschland holen dürfen, indem sie sich bereit erklärten, die Lebensunterhaltungskosten für einen Flüchtling zu übernehmen. Diese Verpflichtungserklärung hatte Tausenden Menschen geholfen, ein Visum für Deutschland zu erhalten. Die genaue Zahl der Flüchtlingsbürgen ist allerdings nicht öffentlich bekannt.

Folgekosten unterschätzt
Wie sich nun jedoch herausstellt, unterschätzten viele die Folgekosten und staunten, als sie von den Arbeitsagenturen hohe Rechnungen erhielten. Wie der AfD-Abgeordnete René Springer gegenüber der „Welt“ berichtete, würden sich die Forderungen inzwischen auf mindestens 21 Millionen Euro belaufen. Hinzu komme, dass die Summe nur ein Teil der tatsächlich ausstehenden Beträge sei. Insgesamt 105 kommunale Träger, die sich in Eigenverantwortung um die Leistungen der Grundsicherung kümmern, seien darin nicht enthalten.

Viele dachten, sie würden nur über einen kurzen Zeitraum zahlen
Die meisten Helfer waren wohl davon ausgegangen, dass die Bürgschaft schon bald nach der Einreise erlischt. „Hätte ich gewusst, dass ich immer weiterzahlen muss, hätte ich mich niemals darauf eingelassen“, erklärte einer der Unterstützer - krone.at berichtete. Teils teilten die Landesregierungen den Flüchtlingsbürgen mit, dass die Verpflichtungserklärungen nur den Zeitraum abdecken sollten, bis der Asylbescheid da ist.

Zwar ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung eindeutig formuliert, juristisch ist aber umstritten, ob die Ausländerbehörden ausreichend geprüft haben, ob die Bürgen auch zahlungskräftig genug sind. In Bonn haben bereits zwei Bürgen erfolgreich gegen das Jobcenter vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

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