Um 70.000 Euro

48-Jähriger hat sein Sex-Opfer über Jahre erpresst

Kärnten
22.11.2018 07:38

Wegen schwerer Erpressung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 48-jähriger Kärntner zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Druckmittel gegen sein Opfer waren homosexuelle Kontakte zwischen den beiden.

Laut Anklage soll der Mann einen damals 15-jährigen Burschen zum Oralverkehr genötigt haben. Mit der Drohung die sexuellen Handlungen an Eltern und Freunde weiterzuerzählen, hatte er über Jahre insgesamt 70.000 Euro von seinem Opfer erpresst. Angeklagt war der Mann auch wegen geschlechtlicher Nötigung. Von diesem Vorwurf wurde er im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bereits 2001 hätten die ersten Vorfälle begonnen, sagte Staatsanwalt Christian Pirker. Der Angeklagte und der damals 15-Jährige waren Fußballkollegen. Pirker: „Unter der Drohung des Angeklagten, dass er anderen davon erzählen wird, hat das Opfer insgesamt 30 Übergriffe über sich ergehen lassen.“ Der Kontakt brach für eine Weile zwischen den beiden schließlich ab, 2006 meldete sich der Angeklagte aber wieder bei seinem Opfer unter dem Vorwand, er brauche Geld.

Insgesamt 70.000 Euro habe dieser im Laufe der Jahre übergeben, die letzte Übergabe fand im Jahr 2017 statt, dann wandte sich der Jüngere an die Polizei.

Der Angeklagte stellte sich bei der Verhandlung selbst als Opfer da. Denn er selbst sei in einem Jugendheim missbraucht worden. Doch der Angeklagte verstrickte sich immer weiter in Widersprüche. Ihm blieb nichts anderes übrig, als die Sexualkontakte zuzugeben.

Das Opfer erzählte, dass er aus der Situation nicht mehr heruasgekommen sei. Er wiederholte seine Aussage, dass der 48-Jährige ihm als Jugendlichen damit gedroht habe, weiterzuerzählen was zwischen ihnen passiert sei. „Ich wollte nicht, dass das alles herauskommt, deswegen war das für mich kein Thema, mich jemandem anzuvertrauen oder zur Polizei zu gehen.“

Der 48-Jährige muss seinem 32-jährigen Opfer auch die 70.000 Euro zurückzahlen. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwalt Pirker meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.

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