Das droht ihnen jetzt
Pickerl schief geklebt und deshalb nochmals abgezogen, um es gerade auf die Windschutzscheibe zu kriegen? Wird die Vignette dabei beschädigt, ist sie elektronisch nicht mehr lesbar und daher ungültig.
Die Linzer ÖAMTC-Juristin Silvia Winklhamer kennt aber auch noch andere Vignetten-Fallen: So ist das Aufkleben hinter Tönungsstreifen verboten, wobei sich "intelligente Streifen" als besonders hinterlistig erweisen können, wenn sie ausgerechnet bei einer elektronischen Kontrolle gerade abgedunkelt haben.
Hohe Buße
Auch in einem solchen Fall gilt die Autobahnmaut als nicht bezahlt, folgt eine Rechnung über 120 Euro Ersatzmaut. Bezahlt man diese nicht, muss man mit einem Strafgeld zwischen 300 und 3.000 Euro rechnen.
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