Händlerin verurteilt

Blühendes Haustür-Geschäft mit “Anti-Strahlen-Bettzeug”

Österreich
20.01.2010 10:59
Eine 42-jährige Frau, die "Strahlenschutz-Bettwäsche" mit einer Gewinnspanne von über 1.000 Prozent verkauft haben soll, ist am Dienstag nicht rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ihr geschiedener Ehemann sowie eine weitere Angeklagte wurden vom Landesgericht Ried in Oberösterreich freigesprochen. Die Verurteilte glaubt nach wie vor an die "schützende" Wirkung ihrer Produkte...

Die 42-Jährige bezeichnete sich vor Gericht als "Geschäftsfrau". Im Verkaufsgespräch will sie mit einem speziellen Gerät die gefährliche Strahlenbelastung im Haus ihrer Kunden gemessen haben. Das Gericht befand allerdings, dass damit lediglich Spannung und Stress im Körper nachgewiesen werden könnten.

Vowiegend betagte Herrschaften als Kundschaft
Vor allem ältere Herrschaften in ländlicher Gegend wurden genarrt. Einige von ihnen waren vor Gericht als Zeugen geladen - und sich einig: Verkaufstalent und Überzeugungstalent könne man der Angeklagten nicht absprechen. Einer der Zeugen meinte sogar: "Die wär sonst nicht mehr aus meinem Haus gegangen!" Erst die Polizei machte die Kunden darauf aufmerksam, dass die Produkte überteuert waren. Von allein hätte man keine Anzeige erstattet.

Der Einkaufspreis für die "Schutzmatten" habe 98 Euro betragen, so der Staatsanwalt. Verkauft worden seien sie dann um 700 Euro. Auch Bettzeug mit einem Einkaufspreis von 29 Euro habe um 900 Euro den Besitzer gewechselt. Der Staatsanwalt sah damit den Tatbestand des Sachwuchers erfüllt. Der Verteidiger bezweifelte das, es handle sich bei der Frage der Überteuerung um eine "moralische Debatte". Einige Zeugen gaben sich überzeugt, gute Ware erhalten zu haben. Sie hätten sich das eben leisten wollen. Andere berichteten, überrumpelt worden zu sein.

Ehefrau eines Opfers wurde misstrauisch
Ins Rollen gebracht worden war die Sache im Vorjahr durch die Frau eines Opfers: Der Mann, der an Alzheimer leidet, wollte der Hauptangeklagten Bettzeug um 700 Euro abkaufen. Weil er das Geld nicht zu Hause gehabt habe, sei sie mit ihm zur Bank gegangen, so die Anklage. Dort habe der Mann, dem der genaue Betrag aufgrund seiner Erkrankung bereits wieder entfallen war, 8.500 Euro abgehoben und der Frau gegeben, die es eingesteckt habe.

Als die Gattin des Geschädigten herausfand, was geschehen war, erstattete sie Anzeige. Dieses Paar bekam sein Geld wieder zurück, im Laufe der Ermittlungen wurden aber 30 weitere Fälle bekannt.

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