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19.11.2018 09:21

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Ursprünglich wurde einnächtliches Ausgehverbot für Asylwerber gefordert. Weil das rechtlich nicht möglich ist, soll jetzt eine Anwesenheitspflicht kommen. Diesen Plan hat die Bundesregierung. Und offenbar arbeitet Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) auch schon an einer bundeseinheitlichen Regelung.

ie türkis-blaue Bundesregierung plant eine nächtliche Anwesenheitspflicht für Flüchtlinge beziehungsweise Asylwerber in staatlicher Betreuung. Umgesetzt werden soll diese Anwesenheitspflicht im Rahmen der Hausordnung von Flüchtlingsquartieren, erklärte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) Sonntagabend in der ORF-Sendung „Im Zentrum“.

Kurz will „klarere Regeln“ bei den Hausordnungen
Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus hatten sich nach Mordfällen in Innsbruck und Steyr, bei denen afghanische Asylwerber unter Tatverdacht stehen, für ein Ausgehverbot ausgesprochen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wies darauf hin, dass ein Ausgehverbot 
rechtlich nicht möglich sei, der Innenminister aber „klarere Regeln“ bei den Hausordnungen ausarbeiten soll. „Ein Freiheitsentzug ist rechtlich nicht möglich, aber klarere Regeln bei der Hausordnung unter Einhaltung des rechtlichen Rahmens sind sinnvoll“, so der Kanzler. Dazu soll das zuständige Innenministerium einen Vorschlag ausarbeiten.

Offenbar arbeitet Innenminister Kickl bereits an einer bundeseinheitlichen Regelung. Diese sieht eine Anwesenheitspflicht zwischen 22 und 6 Uhr und verstärkte Anwesenheitskontrollen vor.

Strache: „Hausordnung wie beim Heer oder in Kuranstalt“
„Das muss man verlangen können von Menschen, die Schutz suchen und rund um die Uhr betreut werden“, sagte Strache am Sonntagabend bei „Im Zentrum“. Nächtliche Zusammenrottungen, Herumlungern, exzessiver Alkoholkonsum und Gewalttaten könnten dadurch verhindert werden, so der Vizekanzler. Eine Anwesenheitspflicht sei jedenfalls zumutbar und rechtlich machbar. Strache sprach von einer Hausordnung wie „beim Bundesheer“ oder „in einer Kuranstalt“.

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Das Wettlokal „Admiral“, wo der Raub stattfand. (Bild: Bachhiesl)
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