Abgelehnte Asylwerber

Meldepflicht und Chipkarten gegen Untertauchen?

Ausland
18.11.2018 10:31

Um das Problem von untergetauchten ausreisepflichtigen Migranten zu bekämpfen und damit Abschiebungen zu erleichtern, hat das deutsche Innenministerium einem Medienbericht zufolge einen Maßnahmenkatalog mit deutlichen Verschärfungen vorbereitet. Zu den Vorschlägen zählen demzufolge eine nächtliche Meldepflicht und eine Chipkarte, die man beim Abholen der Post vorweisen muss. Zwar bestätigte das Innenministerium in Berlin, dass ein Gesetzesentwurf vorbereitet werde. Doch ein „solches Papier ist nicht bekannt“, hieß es. Die darin genannten Punkte seien Verwaltungsmaßnahmen, die in der Zuständigkeit der Länder lägen. Insofern seien sie auch nicht Teil des Gesetzesentwurfs.

Ausreisepflichtige in Gemeinschaftsunterkünften sollen sich laut der „Bild am Sonntag“ künftig abmelden, wenn sie diese zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr in der Früh verlassen wollen. Verstoßen sie gegen diese Anzeigepflicht, solle Haft angeordnet werden können. In den Bundesländern Hessen und Niedersachsen gebe es eine solche „Nachtzeitverfügung“ schon.

Folgende weitere Maßnahmen werden laut dem Zeitungsbericht aufgelistet:

  • In Aufnahme- und Rückführungszentren sollen Flüchtlinge ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen können. Diese registriert, wann abgelehnte Asylwerber den Abschiebungsbescheid erhalten haben.
  • Mit Fluggesellschaften sollen Vereinbarungen getroffen werden, die Plätze für Abschiebungen zu erhöhen und diese ohne konkrete Personenzuordnung als „No-name-Buchung“ zu vergeben. Taucht ein Flüchtling vor seiner Abschiebung unter, kann ein anderer an seiner Stelle an Bord geschickt werden.
  • In Gemeinschaftsunterkünften und Ankerzentren sollen Ärzte fest angestellt werden, statt wie heute üblich nur tageweise. Auf diese Weise soll bei abgelehnten Asylwerbern schneller die Reisefähigkeit geprüft werden können.

Seehofer lässt Abschiebungen nach Syrien überprüfen
Erst vor wenigen Tagen hat Innenminister Horst Seehofer mit der Ankündigung, Abschiebungen nach Syrien nicht mehr grundsätlich ausschließen zu wollen, für Aufregung gesorgt. Es werde geprüft, Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern in das Kriegsland zu ermöglichen. Seehofers Sprecherin Eleonore Petermann sagte in Berlin, die Länder hätten den Bund in dieser Sache um eine Überprüfung gebeten. Der derzeitige Abschiebestopp nach Syrien gelte noch bis Ende des Jahres. Das Auswärtige Amtin Berlin legte zu Syrien am 13. November einen neuen Lagebericht vor, wie ein Sprecher mitteilte. Zu dessen Inhalt wollte er sich aber nicht äußern, da das Dokument als Verschlusssache eingestuft sei. Es gebe in Syrien ein „komplexes Lagebild“, hieß es lediglich.

Pro Asyl: „Syrien ist nicht sicher“
Die Menschenrechtsorganisationen Pro Asyl und die Linke zeigten sich bestürzt. Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhard, hob hervor, Abschiebungen nach Syrien seien weiterhin „nicht zu vertreten“. Er verwies auf Einschätzungen der Vereinten Nationen, wonach nicht nur die Sicherheitslage und die katastrophale Versorgungssituation in Syrien in vielen Regionen gegen eine Rückkehr von Flüchtlingen spreche. Auch gehe die Regierung von Präsident Bashar al-Assad weiterhin gegen Oppositionelle vor. „Syrien ist nicht sicher“, stellte Pro Asyl klar.

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