Justiz in der Kritik

“Sitten-Urteil” schlägt weiterhin hohe Wellen

Österreich
19.01.2010 15:49
Das Ersturteil des Wiener Straflandesgerichts, mit dem einem gebürtigen Türken, der seine scheidungswillige Ehefrau niedergestochen hatte, eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" aufgrund seiner "Sittenvorstellungen" zugestanden wurde, schlägt weiterhin hohe Wellen. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sieht zwar weiterhin keine Handlungsmöglichkeit ihrerseits - mittlerweile fordern aber auch die ÖVP-Frauen und die FPÖ Konsequenzen.

Hintergrund der Aufregung: Der eingebürgerte Türke, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, wurde wegen versuchten Totschlags nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt, obwohl laut Beobachtern auch eine Anklage wegen versuchten Mordes möglich gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft trug den milderen Tatbestand mit, ging aber in Berufung, weil sie die Freiheitsstrafe näher am Höchstmaß von zehn Jahren sehen möchte.

In der Anklage hieß es: "Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen können. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie dennoch allgemein begreiflich sein."

Ministerium: "Eingriff wäre ein Skandal"
Die Frauensprecherinnen von SPÖ und Grünen bezeichneten das Urteil daraufhin als Skandal und forderten eine Stellungnahme des Justizministeriums. Ministerin Bandion-Ortner wies am Dienstag die Forderung, sich in die Rechtsprechung "einzumischen", scharf zurück. "In die unabhängige Justiz einzugreifen, wäre ein Skandal", meinte ihre Sprecherin Katharina Swoboda. Die Justiz habe Männer und Frauen ebenso gleich zu behandeln wie In- und Ausländer. Es gebe "keine Bevorzugung von Frauen. Es gibt auch Gewalt gegen Männer", sagte Swoboda.

Die Sprecherin betonte, es existierten längst zahlreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Richter und Staatsanwälte in Gender- und Frauenfragen. Im Rahmen der Ausbildung sei für angehende Staatsanwälte die Möglichkeit geschaffen worden, eine Zeit lang bei Interventionsstellen zu arbeiten, um sich in der Praxis Einblick in diese Tätigkeit zu verschaffen und entsprechend zu sensibilisieren. "Dieses Angebot wird auch angenommen", versicherte Swoboda.

Weitere Details zur Tat: Ehemann stieß Morddrohung aus
Mittlerweile sind weitere Details zu dem Fall bekannt geworden, die den Angeklagten als gewalttätige Natur erscheinen lassen und eher gegen eine Affekthandlung sprechen. Der Familienvater, der mit seiner Frau und sechs Kindern im Alter zwischen zwei und 19 Jahren in einer 90-Quadratmeter-Wohnung in Wien-Floridsdorf lebte, wusste demnach schon länger von den Trennungsabsichten seiner Ehefrau.

Selbst der Verteidiger des Mannes räumte in der Schöffen-Gerichtsverhandlung ein, es habe vor dem inkriminierten Vorfall, den der Jurist als "umfassendes Erbeben" bezeichnete, schon einen "Vulkanausbruch" gegeben. Doch habe sich sein Mandant dabei "auf eine Ohrfeige, eine Tachtel, beschränkt".

Der Ehefrau war das trotzdem zu viel, sie hatte infolgedessen ihren ältesten Sohn gebeten, ihr Scheidungsunterlagen zu besorgen. Diese angespannte Situation zehrte offensichtlich an den Nerven des Ehemannes. Am 12. Oktober 2009 kündigte er an: "Ich halte das nicht mehr aus. Ich schwöre, irgendwann bringe ich die Frau um."

Nur wenige Stunden später, als er die Scheidungspapiere zu Gesicht bekam, setzte er diese Ankündigung beinahe in die Tat um. Die schwer verletzte Frau überlebte den Angriff nur deshalb, weil sich der älteste Sohn zwischen Vater und Mutter stellte und jener gelang, aus der Wohnung zu Nachbarn zu flüchten, die ihr auf ihr Geschrei hin die Tür öffneten. Ihr mit Messer und Stahlrohr bewaffneter Ehemann hatte sie noch auf den Hausgang verfolgt.

Kritik jetzt auch von ÖVP-Frauen und FPÖ
Zu den Kritikern des Urteils haben sich mittlerweile auch die ÖVP-Frauen sowie die FPÖ und Strafrechts-Experten gesellt. Das Urteil habe bei den ÖVP-Frauen "große Empörung ausgelöst", meinte deren Sprecherin Monika Posch am Dienstag: "Ein österreichischer Staatsbürger, egal welcher Herkunft, hat europäische Wertvorstellungen zu respektieren, und hier kann Gewalt gegen Frauen nicht durch vermeintliche Gemütsbewegung entschuldigt  werden." Es sei zwar "verständlich, dass dass die Justizministerin keine Kritik an einem gefällten Urteil nimmt", Staatsanwälte, Richter und Laienrichter müssten aber sensibler reagieren.

Der freiheitliche Justizsprecher Peter Fichtenbauer sprach von einem "Skandalurteil", das ihn "fassungslos" mache. Es sei "zu hinterfragen, ob bereits seitens der Strafverfolgungsbehörde ein Generalverständnis für Mord und Verstümmelungstaten für Täter aus bekanntem soziokulturellem Hintergrund eingeräumt wird und die Opfer dieser Taten - meist Frauen -, die die angebliche Ehre der Täter beschmutzen, für Freiwild gehalten werden", so Fichtenbauer.

Strafrechtler: "Hintergrund sollte hier keine Rolle spielen"
Auch in der Lehre löste das Urteil Verwunderung aus: Die Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf zeigte sich gegenüber Radio Ö1 überrascht, dass sowohl in der Anklageschrift als auch im Urteil wegen Totschlags der Migrationshintergrund des Mannes berücksichtigt wurde. Zwar sollten laut Oberstem Gerichtshof kulturelle Unterschiede bei Migranten bis zu einem gewissen Grad berücksichtigt werden, sagte Reindl-Krauskopf. Aber bei Tötungsdelikten ende diese Berücksichtigung dort, wo das für einen Inländer nicht mehr verständlich und nachvollziehbar sei.

Ähnlich argumentiert Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs: "Diese allgemeine Begreiflichkeit der Gemütsbewegung - nicht der Tat - ist weitgehend nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Dafür sollte der Migrationshintergrund eigentlich keine Rolle spielen."

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele