Volksbefragung

Die Fakten: Wer kann wo, wann und wie wählen

Wien
19.01.2010 11:55
Zwischen 11. und 13. Februar geht in Wien die Volksbefragung über die Bühne - und ab dem 26. Jänner dürften die ersten Bundeshauptstädter die wertvolle Stimmkarte in Händen halten. Die ersten Exemplare werden jedenfalls am 25. Jänner verschickt. Einen bei Wahlen üblichen Aushang im Haus über die Zahl der Wahlberechtigten wird es bei der Volksbefragung nicht geben.

Die Stimmberechtigten bekommen mit ihrer Stimmkarte auch ein Informationsblatt, sowie den Stimmzettel samt Rücksendungskuvert. Dieses kommt dann zum Einsatz, wenn sich ein Teilnehmer zur Briefwahl entscheidet. Mittels eidesstattlicher Unterschrift bestätigt man auf der Stimmkarte, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst und vor dem Schließen der Abstimmungslokale am 13. Februar um 18 Uhr ausgefüllt wurde. Das Kuvert muss dann bis spätestens zum 21. Februar um 14 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt sein.

Sollte eine Stimmkarte nicht eintreffen, kann bis zum 10. Februar schriftlich und bis zum 13. Februar persönlich beim Magistratischen Bezirksamt eine neue beantragt werden. Stimmberechtigt bei der Volksbefragung sind Österreicher, die bis zum 13. Februar 1994 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens bis zum 4. Jänner 2010 in Wien angemeldet hatten. Ausgeschlossen vom Urnengang sind nichtösterreichische EU-Bürger sowie Auslandsösterreicher.

Rund 110 Annahmestellen für persönliche Stimmabgabe
Wer sich nicht zur Briefwahl, sondern zur persönlichen Stimmabgabe entscheidet, dem stehen dafür rund 110 Annahmestellen offen, deren genaue Zahl bis zum 25. Jänner fixiert wird. Die Standorte sind im Internet aufgelistet (siehe Infobox). Abgestimmt werden kann jedenfalls in den 22 Amtshäusern, in einigen Schulen, Volkshochschulen und Pensionistenwohnhäusern sowie an 20 Orten im öffentlichen Raum. Dazu zählen etwa die städtische Bücherei, der Eistraum, der Westbahnhof oder Einkaufszentren wie die Millennium City. Wer im Spital oder Geriatriezentrum liegt oder allgemein bettlägerig ist, kann einen Antrag auf den Besuch einer mobilen Annahmestelle stellen.

Stimmkarte, Stimmzettel und Ausweis nötig
Anders als bei einer Wahl kann bei der Volksbefragung jeder Wahlberechtigte an jedem Standort wählen, ohne vorher eine Wahlkarte beantragen zu müssen - Stimmkarte und -zettel müssen allerdings ebenso parat sein wie ein Lichtbildausweis. In den einzelnen Abstimmungslokalen sorgen dann je drei Magistratsmitarbeiter für den ordnungsgemäßen Ablauf. Geöffnet haben die Lokale am 11. Februar von 8 bis 20 Uhr, am 12. und 13. Februar von 8 bis 18 Uhr.

Die Wiener dürfen bei der erste Volksbefragung seit 1991 zu insgesamt fünf Themen Stellung nehmen: City-Maut, 24-Stunden-Betrieb der U-Bahn am Wochenende, Wiedereinführung der Hausmeister, flächendeckender Ausbau der Ganztagesschulen und verpflichtender Hundeführschein für Kampfhundhalter.

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