„Irgendwas verdeckt“

Untreue! Ex-Landesvize Pfeifenberger verurteilt

Österreich
15.11.2018 20:16

Wegen Untreue ist am Donnerstag der ehemalige freiheitliche Landeshauptmannstellvertreter Karl Pfeifenberger am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer verurteilte den Ex-Politiker zu 18 Monaten Haft, vier davon unbedingt. Die Privatbeteiligtenansprüche wurden teilweise anerkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für den Schöffensenat war klar, dass Pfeifenberger seine Befugnis mehrfach missbraucht und zum Schaden sowohl der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bank als auch der Hypo-Tochter Kärntner Holding Beteiligungs AG agiert hat. Die Anklage warf Pfeifenberger vor, in den Jahren 2005 und 2006 ohne Gegenleistung 540.000 Euro kassiert zu haben. Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt.

Nicht schlüssig und widersprüchlich
Die Aussagen des Angeklagten seien in sich nicht schlüssig und widersprüchlich gewesen. Er habe seine Verantwortung laufend gewechselt, neue Unterlagen vorgelegt und seine Aussagen dann angepasst, erklärte Wassertheurer. Es mache einen komischen Eindruck, wie der Dienstvertrag zwischen Pfeifenberger und der Hypo zustande gekommen sei, so der Richter weiter. Darin seien genau zwei Personen involviert gewesen, der damalige Bankvorstand Wolfgang Kulterer und Pfeifenberger, und dazu gebe es wiederum widersprüchliche Aussagen über das Zustandekommen. Darüber hinaus sei der Vertrag nicht in der Hypo, sondern auswärts ausgearbeitet worden. Auch dass dieses Papier nicht den Gremien vorgelegt und geheim gehalten worden sei, sei nicht nachvollziehbar, führte Wassertheurer aus.

„Da wird irgendwas verdeckt“
Nicht nachvollziehbar waren für das Gericht auch die Auszahlungen. Pfeifenberger hätte auf die Einhaltung des Dienstvertrags pochen können. Aber so habe er sein eigenes Unternehmen über die Hypo voll fremdfinanziert und als Einzelunternehmer Rechnungen an die eigene GmbH gelegt, nannte der Richter als Beispiel. Er mache ein Projekt fertig, ohne Vertragsgrundlage, ohne schriftliche Aufzeichnungen, nur auf die Aussage Kulterers hin, „der sagt: gründe diese Firma und mach die Abrechnung darüber“. Und so seien beispielsweise für eine Studie, die 15.000 wert sei, 220.000 Euro verrechnet worden. „Da wird irgendwas verdeckt im Hintergrund“, erklärte der Richter. Und es könne nicht sein, dass Kulterer da allein schuld sei. Dass diejenigen, welche die Beträge anweisen ließen, ebenfalls ihre Befugnis missbraucht hätten, sei ebenso klar, meinte Wassertheurer.

Aus generalpräventiven Gründen sei ein Teil der Freiheitsstrafe unbedingt auszusprechen gewesen. Damit solle hintangehalten werden, dass gute Beziehungen für persönliche Vorteile und zum Schaden anderer genutzt werden, begründete der Richter das Strafausmaß. Der Hypo-Rechtsnachfolgerin Heta sprach das Gericht 392.000 Euro Schadenersatz zu. Der Privatbeteiligtenvertreter hatte einen Schaden von 649.000 Euro geltend gemacht.

Pfeifenberger meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Andreas Höbl gab keine Erklärung ab.

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