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camera_altProzess in GrazWegen CoronaDiesel trat aus99ers gegen WienFahrverbot ignoriert
Bundesländer > Steiermark
15.11.2018 17:14

Prozess in Graz

Brutaler Raubüberfall: Späte Sühne nach 20 Jahren

  • Auf Anhaltezeichen, Blaulicht und Folgeton reagierte der junge Mann nicht - und raste davon.
    Auf Anhaltezeichen, Blaulicht und Folgeton reagierte der junge Mann nicht - und raste davon.
    (Bild: rubra/Symbolbild)

Der Vorfall ereignete sich bereits 1998: Damals überfiel ein Unbekannter eine Pensionistin (75) in ihrer Grazer Wohnung, fesselte und vergewaltigte sie. Erst im Jahr 2016 konnte der Fall geklärt werden; das Opfer ist mittlerweile verstorben. Der angeklagte Rumäne (49) leugnete vor Gericht die Vergewaltigung - vergebens!

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Schon damals, im Jänner 1998, berichtete die „Steirerkrone“ über den brutalen Vorfall (siehe Faksimile unten): Zufrieden döste eine Pensionistin (75) in ihrem Bett, als sie ein Geräusch hörte. Zuerst dachte sie, ihr Sohn wäre vom Eishockeyspiel nach Hause gekommen. Plötzlich ein Schlag auf den Kopf! Als die Frau das Licht aufdrehte, stand ein Mann vor ihr. Er stürzte sich auf die wehrlose alte Dame, fesselte sie mit Bandagen. Zuerst forderte er Geld von ihr, dann zerrte er sie ins Schlafzimmer. Der Täter drückte einen Schraubenzieher an ihren Hals, hielt ihr den Mund zu, verging sich an der Frau. Danach schaltete er den Fernseher ein, rauchte eine Zigarette, nahm zwei Jacken und Geld und verschwand.

DNA entlarvte Täter
Lange Zeit war die Identität des Täters unklar. Bis vor zwei Jahren: Da wurde bei einem Einbruch in Linz die DNA eines Rumänen sichergestellt, welche mit jener in der Wohnung der Überfallenen übereinstimmte. Die Verhandlung in Graz fand allerdings ohne das Opfer statt: Es ist verstorben.

„Sie war brav, hat nicht geschrien“
Der einschlägig vorbestrafte, mittlerweile 49-Jährige gibt zu, sein Opfer gefesselt zu haben. Aber vergewaltigt? Nein, sicher nicht! Wieso die 75-Jährige Verletzungen im Intimbereich aufwies, kann er sich nicht erklären. Einen Schraubenzieher habe er ihr auch nicht an den Hals gedrückt, den Mund nie zugehalten, denn: „Sie war ja brav und hat nicht geschrien.“

Glauben schenkt ihm der Schöffensenat in Graz nicht und verurteilt ihn zu zehn Jahren zusätzlicher Haft. Nicht rechtskräftig!

Monika Krisper
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