Antrag abgelehnt
Kein neuer Prozess nach Sex-Mord an Tanzlehrerin
Mit einem Gutachten des Linzer Strafrechtsprofessors Alois Birklbauer wollte Helmut St. eine Wiederaufnahme seines Verfahren erreichen. Er war wegen Vergewaltigung und Mordes an der Gmundner Tanzlehrerin Ingrid Sch. zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sein Antrag auf einen neuen Prozess wurde nun in Wels abgelehnt.
Vorerst gibt es also keinen neuen Prozess nach dem Sex-Mord an der attraktiven Gmundnerin Ingrid Sch. (51). Helmut St. war am 2. Juli 2014 wegen Vergewaltigung und Mordes aufgrund unterlassener Hilfeleistung schuldig gesprochen worden. Die Tanzlehrerin war mit einem Schädelhirntrauma in ihrem Garten aufgefunden worden und verstarb wenige später im Krankenhaus. Seither hat St. bereits zweimal versucht, den Fall neu aufrollen zu lassen. Im Vorjahr hatten das Landesgericht Wels und das Oberlandesgericht eine Wiederaufnahme abgelehnt.
Pokal als Tatwaffe
In seinem neuerlichen Antrag führte Helmut St. nicht nur einen Pokal, an dem sich keine DNA von ihm befindet, als mögliche Tatwaffe ins Treffen, sondern auch ein 23-seitiges Gutachten von Strafrechtsprofessor Birklbauer. Das Landesgericht Wels aber lehnte den Antrag neuerlich ab. Die Variante mit dem Pokal sei bereits eingehend abgehandelt worden.
Kronen Zeitung
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