"Es gibt eine einstimmige Empfehlung an die Landeshauptleute, die §15a-Vereinbarung über die Mindestsicherung zu unterzeichnen", sagte Salzburgs Sozialreferentin Erika Scharer (SPÖ) im Anschluss an die Konferenz.
Das Sozialministerium wird eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten und unverzüglich an die Länder übermitteln, kündigte Hundstorfer an. Scharer sprach von einem "Meilenstein im Diskussionsprozess". Es gebe sowohl über den Termin als auch über den Inhalt Einigkeit.
Zwölf Mal im Jahr
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt werden. Die Bezieher werden stärker in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingebunden, sind außerdem krankenversichert und erhalten künftig eine e-Card. Die Mindestsicherung könne künftig auch über das Arbeitsmarktservice beantragt werden, was zu einer Entstigmatisierung führe, ist Scharer, die derzeit turnusmäßig den Vorsitz der Sozialreferentenkonferenz inne hat, zufrieden.
Sozialhilfe der Länder wird harmonisiert
Mit Hilfe der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird die offene Sozialhilfe der Länder harmonisiert. Alleinstehende Bezieher erhalten künftig 744 Euro, der darin enthaltene Zuschuss für das Wohnen beträgt 168 Euro, sagte Sozialminister Hundstorfer. Salzburg will aufgrund der hohen Wohnkosten einen höheren Zuschuss für das Wohnen leisten, sagte Scharer. Schon jetzt betrage diese Unterstützung in der Stadt Salzburg 380 Euro.
Insgesamt würde derzeit in Österreich rund 450 Millionen Euro von den Ländern für die offene Sozialhilfe aufgewendet. In Hinkunft zahle der Bund noch 130 Millionen Euro dazu.
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