Dauergast im Casino

Spielsucht: Betriebsrat betrog seine Kollegen

Steiermark
14.11.2018 17:47

Zu welchen Taten Spielsüchtige fähig sind, zeigt der Fall eines Steirers: Er betrog seine Familie und Arbeitskollegen mit Scheinsparformen um über eine Million Euro! Am Mittwoch musste sich der 48-Jährige vor dem Schöffengericht verantworten. Er wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.

Leser der „Steirerkrone“ kennen diesen spektakulären Fall bereits: Wie vor einigen Wochen berichtet, lockte der Betriebsrat einer großen steirischen Firma seiner eigenen Familie und Arbeitskollegen Geld aus der Tasche. Der Grund: seine Spielsucht! Gestern musste er sich deswegen vor einem Schöffensenat in Graz verantworten.

Stressabbau im Casino
„Raus in die Natur zu gehen, war für mich grauenhaft, so konnte ich keinen Stress abbauen. Ruhe habe ich im Casino gefunden“, beginnt der Angeklagte (48) seine Geschichte zu erzählen. Und die klingt unglaublich: In der ärgsten Phase seiner Spielsucht besuchte er 104-mal pro Jahr das Casino! Doch irgendwann ging das Geld aus. Kredit gab’s von der Bank keinen mehr. Daher musste er sich etwas anderes einfallen lassen.

Erfundene Sparprogramme
Der Plan: Mit erfundenen Sparprogrammen, die sogar den Namen seines Arbeitgebers trugen, gaukelte der Betriebsrat seiner Familie und seinen Arbeitskollegen ein lukratives Geschäft vor und fälschte sogar Anwaltsschreiben, um die Echtheit der Papiere zu unterstreichen.

Seine Rolle als Betriebsrat habe er dabei aber nicht ausgenutzt, er habe als Freund, als Kollege gesprochen, meint er vor Gericht. „Ob das die anderen auch so gesehen haben, glaube ich nicht“, kontert Staatsanwältin Kathrin Heidinger.

Lügenkonstrukt hielt 14 Jahre
14 lange Jahre hielt der 48-Jährige das Lügenkonstrukt aufrecht, der Schaden beträgt über eine Million Euro. 150.000 Euro soll er einem Kollegen abgenommen haben, einem Verwandten, der in Invaliditätspension ist, 75.000. „Das Geld will ich schon zurück, sitzen soll er aber deswegen nicht“, sagt das Opfer.

Der Wunsch wird ihm nicht erfüllt. Denn das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Nicht rechtskräftig!

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