Nachdem eine Leserin ihre Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio gekündigt hatte, erhielt sie wenig später ein Anwaltsschreiben. Mit einer Forderung über mehrere hundert Euro. Ein Fehler, wie sich herausstellte!
Im Februar kündigte Elisabeth T. ihren Fitness-Vertrag, ging davon aus, dass der letzte Monatsbeitrag wie bisher von ihrem Konto abgebucht wird. Was nicht der Fall war. „Ohne gemahnt worden zu sein, erhielt ich im April ein Anwaltsschreiben, in dem mehrere hundert Euro gefordert wurden“, so die Leserin. Sie beschwerte sich beim Studio, das die Ausstellung einer neuen Rechnung versprach. Weil die wieder falsch war, bat Frau T. um Hilfe.
Der von der Fitness-Kette beauftragte Anwalt räumte auf Anfrage der Ombudsfrau gegenüber ein, dass eine Mitarbeiterin der Fitness-Kette die Kündigung der Leserin übersehen habe, weshalb ein viel zu hoher Betrag gefordert worden sei. Da Frau T. die Forderung bereits beglichen habe, werde man ihr den zu viel bezahlten Betrag erstatten.
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