Arbeitszeitgesetz

Steirische Kammer attackiert „Sklavenverträge“

Steiermark
14.11.2018 14:13

Das Arbeitszeitgesetz soll unter Einbeziehung der Sozialpartner neu verhandelt werden, fordert die Arbeiterkammer Steiermark. AK-Präsident Josef Pesserl bezeichnete am Mittwoch bei einem Pressetermin in Graz das Gesetz als „völlig praxisfremd“. Die im Gesetz stehende Freiwilligkeit sei lediglich eine hohle Phrase.

Der Beratungsaufwand der AK im Bereich Arbeitsrecht habe sich seit dem 1. September erhöht. In den vergangenen Wochen hätten sich dutzende AK-Mitglieder bei der Beratung gemeldet. Bei vielen Anfragen ging es darum, wie mit den Wünschen der Vorgesetzten nach längeren Arbeitszeiten umzugehen sei. In vielen Fällen würden die Arbeitnehmer ausdrücklich anonym bleiben wollen, weil sie Angst vor Konfrontationen mit dem Chef hätten.

Luxushotel am Pranger
„Eines ist sicher, arbeitsrechtliche Bestimmungen funktionieren auf Basis von Freiwilligkeit nicht“, konstatierte Pesserl. Die AK habe etwa einen Dienstvertrag für ein Luxushotel per E-Mail mit dem Betreff „Sklavenvertrag“ erhalten.

Darin würde sich folgende Formulierung finden: „Der Arbeitnehmer erklärt seine ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft, bei Vorlage eines erhöhten Arbeitsbedarfes (...) eine Tagesarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden sowie eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden leisten zu wollen.“

„Schwierig, Nein zu sagen“
„Es ist schwierig Nein zu sagen, wenn man vorher einmal Ja gesagt hat“, erläuterte Karl Schneeberger, Leiter der AK-Abteilung Betriebsbetreuung und Arbeitnehmerschutz, die Problematik einer solchen pauschal erklärten Freiwilligkeit. Während es in anderen Bundesländern bereits Fälle gibt, sei der Arbeiterkammer in der Steiermark derzeit aber noch kein Fall einer Kündigung aufgrund des neuen Arbeitszeitgesetzes bekannt.

„Kein Arbeitsgericht, das einen Job rettet“
Für die meisten Arbeitnehmer sei ein Rechtsstreit während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses unvorstellbar. Geklagt werde fast immer erst dann, wenn das Dienstverhältnis bereits beendet sei. Der Arbeitsplatz sei im Großteil der Fälle dann aber trotzdem weg, sagte Pesserl: „Es gibt kein Arbeitsgericht, das einen Job rettet.“

Am Donnerstag werde in der AK-Vollversammlung ein Antrag eingebracht, der ein Zurück an den Start fordert. Das Gesetz soll „den Bedürfnissen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechen“, verlangte Pesserl.

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