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camera_altLettland kaufte PanzerBruder fand LeicheWarten auf Normalität187 Länder ohne VisumRechte auf Vormarsch
Nachrichten > Österreich
14.11.2018 13:37

Lettland kaufte Panzer

Heeres-Spion: Sorge bei „Frontstaat“ zu Russland

  • Lettische Medien berichten über den aktuellen Spionagefall in Österreich und den Panzerhaubitzen-Deal.
    Lettische Medien berichten über den aktuellen Spionagefall in Österreich und den Panzerhaubitzen-Deal.
    (Bild: Bundesheer, NRA, Baltic Times, krone.at-Grafik)

In Lettland sind Bedenken aufgetaucht, der in Österreich verhaftete, unter Spionageverdacht stehende Bundesheeroffizier könnte auch für die nationale Sicherheit des „Frontstaats“ zu Russland relevante Informationen nach Moskau weitergegeben haben. Das Verteidigungsministerium in Riga versuchte indes, derartige Sorgen im Zusammenhang mit einem Panzerdeal zu zerstreuen.

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In den vergangenen Tagen wurde in lettischen Medien spekuliert, ob jener Offizier, dessen Fall vergangene Woche an die Öffentlichkeit gebracht wurde, auch geheime Informationen über die im Herbst abgeschlossene Lieferung von 47 gebrauchten Panzerhaubitzen aus Österreich an die Russen übermittelt haben könnte. Aus dem Verteidigungsministerium in Riga hieß es, niemand im Ministerium oder in der lettischen Armee sei jemals mit dem betreffenden Offizier in Kontakt gestanden.

  • (Bild: Bundesheer)

Die lettische Nachrichtenagentur LETA zitierte Ministeriumssprecher Kaspars Galkins außerdem mit den Worten: „Wir weisen auch Bedenken zurück, dass dabei Informationen über die lettische Nationalarmee in die Hände der Russen gelangt sein könnten.“ Das Geschäft mit Österreich habe keinerlei sicherheitsrelevante Informationen über die lettischen Streitkräfte umfasst.

Lettland-Österreich-Deal von Doskozil unterzeichnet
Lettland und Österreich hatten im Frühjahr 2017 einen Vertrag über die Lieferung von 47 Stück selbstfahrender Panzerhaubitzen des Typs M109A5Oe abgeschlossen, die von Österreich nicht mehr gebraucht wurden. Der Vertrag wurde vom damaligen Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) und seinem lettischen Amtskollegen Raimonds Bergmanis am Rande eines EU-Ratstreffens auf Malta unterzeichnet. Erst vor rund einem Monat vermeldete die lettische Armee den Abschluss der Lieferungen. Das Geschäft beinhaltet auch die Einschulung lettischen Militärpersonals durch österreichische Bundesheer-Angehörige.

  • (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Spionagefall: Was bisher geschah ...
Im aktuellen Spionagefall steht ein pensionierter Bundesheeroffizier aus Salzburg im Verdacht, von 1992 bis Ende September 2018 für Russland spioniert zu haben. Konkret richtet sich der Verdacht gegen ihn wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs, des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses.

  • (Bild: NATO/Bundesheer, EXPA/Michael Gruber, krone.at-Grafik)

Spion wieder auf freiem Fuß
Seine Festnahme erfolgte am vergangenen Samstag. Das Landesgericht Salzburg hat am Dienstag jedoch den Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg auf Untersuchungshaft abgewiesen. Daher wurde der 70-Jährige wieder aus der Verwahrungshaft entlassen und auf freien Fuß gesetzt. Die Haft- und Rechtsschutzrichterin hatte die Enthaftung des 70-Jährigen angeordnet, weil sie keine hinreichenden Haftgründe sah. Um Fluchtgefahr vollständig hintanzuhalten, hat das Landesgericht Salzburg den Reisepass des Beschuldigten abgenommen und ihm die Weisung erteilt, sich täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Weiters muss der Ex-Offizier das Landesgericht über jeden Wohnsitzwechsel sofort informieren.

Die Staatsanwaltschaft brachte mittlerweile eine Beschwerde gegen den Enthaftungsbeschluss des Landesgerichtes Salzburg ein. Die Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr seien von solcher Intensität, dass ihnen nur durch Haft begegnet werden könne, teilte die Behörde in einer Aussendung mit. Über diese Beschwerde und damit die Frage, ob der Beschuldigte erneut festzunehmen und in Untersuchungshaft zu nehmen ist, muss nun das Oberlandesgericht Linz entscheiden.

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