Geringe Mitschuld

Mädchen stürzte aus Zug in den Tod – “Ex” verurteilt

Oberösterreich
18.01.2010 12:04
Mit einem Freispruch sowie einer bedingten Haftstrafe (nicht rechtskräftig) hat am Montag der Prozess gegen zwei 23-jährige Oberösterreicher geendet. Die beiden mussten sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten: Sie hatten mitangesehen, wie ihre 18-jährige Begleiterin aus dem Bezirk Wels-Land bei Eichgraben (Niederösterreich) aus einem fahrenden Zug gestürzt und ums Leben gekommen war.

Einer der beiden Angeklagten, der Ex-Freund des Opfers, bekannte am Landesgericht St. Pölten, dass er damals (im Juli 2006) sicher mehr hätte tun können und dass er jetzt wisse, dass er die Notbremse ziehen und die Polizei hätte verständigen sollen.

Der damals 20-Jährige war zum Zeitpunkt des Unfalls - wie alle Beteiligten - stark alkoholisiert. "Kinder können auch nicht auf Kinder aufpassen", so der Mann in seinen Schlussworten. Der zweite Angeklagte, der zu spät zum Prozess gekommen war, bekannte sich nicht schuldig. Er hätte aufpassen sollen, habe aber "die Sache für einen billigen Joke gehalten".

Zu viel Alkohol im Spiel
Die 18-Jährige hatte ihren Ex-Freund am 5. Juli zufällig getroffen und dann gemeinsam mit den beiden Angeklagten und einem weiteren Mädchen den Nachmittag verbracht. Dabei hätten sie sich "den ganzen Tag mehr oder weniger sinnlos besoffen", erläuterte der Staatsanwalt. Die 18-Jährige sei dann mit den beiden Burschen in einem Zug von St. Pölten nach Wien gefahren. Unterwegs kam es zum Streit zwischen dem Mädchen und ihrem Ex-Freund. Grund war die angebliche Untreue der Frau und das damit verbundene Beziehungsende.

Im Zuge dessen habe die 18-Jährige gefragt, ob sie etwa aus dem Fenster springen solle, damit er ihr glaube. Der 20-Jährige soll sinngemäß geantwortet haben, dass das auch nichts ändern würde. Daraufhin stieg die 18-Jährige auf die Sitzbank und das Tischchen im Zugabteil, hielt den Fuß aus dem Fenster und fiel hinaus. Die beiden Burschen dürften zwar versucht haben, die sich an das Fenster klammernde Frau wieder ins Abteil zu ziehen, schafften es aber nicht.

An die Notbremse hätten sie in dem Moment nicht gedacht. "Ich war unter Schock, hab am ganzen Körper gezittert", gab einer der beiden an. Einen Zugschaffner hätten sie nicht gefunden und die Leute im Zug hätten den Schilderungen der Betrunkenen keine Aufmerksamkeit geschenkt. Zur Polizei wären sie nicht gegangen, weil sie Angst hatten, dass man ihnen nicht glauben würde.

"Ex" bekam fünf Monate bedingt
Der Ex-Freund des Opfers habe durch sein vorangegangenes Verhalten den Entschluss zu springen "kausal bestärkt". Ihn treffe daher ein "ganz geringes Verschulden" an dem Unfall, die größte Schuld dürfte aber das Opfer selbst tragen, meinte Einzelrichter Peter Kotynski. Da die Tat für beide Männer aber "sicher nicht vorhersehbar" gewesen sei, erhielt der Ex-Freund eine bedingt nachgesehene Strafe von fünf Monaten, der andere Beschuldigte wurde freigesprochen.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, einer der beiden Angeklagten nahm Bedenkzeit. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.

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