Fünf Monate bedingt

Aus fahrendem Zug gestürzt: Unfall ‘nicht vorhersehbar’

Niederösterreich
18.01.2010 13:07
Der Prozess am Landesgericht St. Pölten gegen zwei 23-jährige Oberösterreicher wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen hat mit einem Freispruch und einer bedingt nachgesehenen Strafe von fünf Monaten geendet. Die beiden hatten im Juli 2006 mitangesehen, wie sich ihre 18-jährige Begleiterin aus dem Bezirk Wels-Land bei Eichgraben (Bezirk St. Pölten) aus einem fahrenden Zug gestürzt hatte und ums Leben gekommen war.

Das Opfer hatte die beiden Angeklagten zufällig getroffen und mit ihnen und einem weiteren Mädchen den Nachmittag verbracht. Einer der Beschuldigten ist der Ex-Freund der Verstorbenen. Die Jugendlichen hätten sich "den ganzen Tag mehr oder weniger sinnlos besoffen", erläuterte der Staatsanwalt. Anschließend sei das Mädchen mit den beiden Burschen mit dem Zug von St. Pölten nach Wien gefahren. Unterwegs kam es zum Streit mit dem Ex-Freund – es ging um die angebliche Untreue der 18-Jährigen, die zum Beziehungsende führte.

Angeklagte konnten Frau nicht wieder ins Abteil ziehen
Die junge Frau fragte im Zuge der Diskussion, ob sie etwa aus dem Fenster springen solle, damit er ihr glaube. Der damals 20-Jährige soll sinngemäß geantwortet haben, dass auch das nichts ändern würde. Daraufhin stieg die 18-Jährige auf die Sitzbank und das Tischchen im Zugabteil, hielt den Fuß aus dem Fenster und fiel hinaus. Die beiden Burschen dürften zwar versucht haben, die sich ans Fenster klammernde Frau wieder ins Abteil zu ziehen, schafften es aber nicht.

An die Notbremse hätten sie in dem Moment nicht gedacht. "Ich war unter Schock, hab am ganzen Körper gezittert", gab einer der beiden an. Einen Zugschaffner hätten sie nicht gefunden, die Leute im Zug hätten den Schilderungen der Betrunkenen keine Aufmerksamkeit geschenkt. Zur Polizei wären sie nicht gegangen, weil sie Angst hatten, dass man ihnen nicht glauben würde.

Drohung für "billigen Joke" gehalten
Einer der beiden Angeklagten - der Ex-Freund des Opfers - räumte vor Gericht ein, dass er sicher mehr für die Frau hätte tun können. Er wisse nun, dass er die Notbremse ziehen und die Polizei verständigen hätte können. "Kinder können auch nicht auf Kinder aufpassen", so der Mann in seinen Schlussworten. Der zweite Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er hätte aufpassen sollen, habe aber "die Sache für einen billigen Joke gehalten".

Unfall "nicht vorhersehbar"
Das Gericht kam zu dem Schluss, der Ex-Freund des Opfers habe durch sein vorangegangenes Verhalten den Entschluss zu springen "kausal bestärkt". Ihn treffe daher ein "ganz geringes Verschulden" an dem Unfall, die größte Schuld dürfte aber das Opfer selbst tragen, meinte der Richter. Da die Tat für beide Männer aber "sicher nicht vorhersehbar" gewesen sei, erhielt der Ex-Freund eine bedingt nachgesehene Strafe von fünf Monaten, der andere Beschuldigte wurde freigesprochen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, einer der beiden Angeklagten nahm Bedenkzeit. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.

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