„Extrem gefährlich“

Prozess um Meißelmord in Asylheim hat begonnen

Niederösterreich
13.11.2018 12:09

In Wiener Neustadt steht derzeit ein 25-Jähriger vor Gericht, der unter Verdacht steht, in einer Asylunterkunft einen 26-jährigen Mann aus Bangladesch brutal getötet zu haben. Terry A. soll später auch noch einen Mithäftling attackiert haben. Der Gutachter stellte fest, dass der Nigerianer zu den Tatzeiten nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Der Verdächtige sei „extrem gefährlich und hoch aggressiv“, ließ der Staatsanwalt wissen und forderte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Terry A. soll im April in die Asylunterkunft eingedrungen sein, aus der er zuvor von der Polizei wegen einer anderen handgreiflichen Auseinandersetzung verwiesen wurde. Dort sei er auf das spätere Mordopfer Razib D. getroffen, das er mit Tritten tötete, so die Anklage. Er wurde gefasst, als er mit einem Steinmeißel spielende Kinder bedroht hatte - er wehrte sich so heftig gegen die Verhaftung, dass zwei Polizisten verletzt wurden.

Angeklagtem fehlt Erinnerung an sein Geburtsjahr und Kinder
Vor Gericht konnte sich der Nigerianer kaum verständlich artikulieren - er soll laut Gutachten an paranoider Schizophrenie leiden. Er behauptete, im Jahr 1998 geboren zu sein. Als er darauf hingewiesen wurde, dass er zuletzt 1993 genannt hatte, meinte er auf Englisch, das habe er vergessen. Er konnte sich auch nicht erinnern, ob er zwei Kinder hat. Ebenso wenig konnte er sich entsinnen, ob er die Taten, derer er verdächtigt wird, begangen habe. Weder das Opfer noch den Speisesaal der Asylunterkunft erkannte er auf Fotos wieder.

Es gibt jedoch Beweise, die den Angeklagten mit dem Mord in Verbindung bringen: Am rechten Schuh des Nigerianers wurde Blut des Opfers gefunden, weitere DNA-Spuren befanden sich auch an seiner Kleidung.

Verdächtiger hört Stimmen: „Die verfluchen mich“
Sowohl Anklage als auch Verteidigung waren sich vor Gericht einig, dass der Verdächtige geisteskrank sei und medizinische Hilfe benötige. Manchmal höre er Stimmen in seinem Kopf, „die verfluchen mich“, so der Mann laut Übersetzung der Dolmetscherin. Bis vor einigen Monaten habe er Marihuana geraucht. Wäre er zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen, wären ihm die Taten als Verbrechen des Mordes sowie die Delikte der teils versuchten schweren Körperverletzung, der absichtlich schweren Körperverletzung sowie des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zur Last zu legen. Der Prozess wird an einem anderen Tag fortgesetzt.

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