Fall Hadishat (7)
Robert K. am 19. Dezember wegen Mordes vor Gericht
Der Termin steht fest: Am 19. Dezember muss sich der 16 Jahre alte Robert K. wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der Bursche hatte vor knapp sechs Monaten die erst sieben Jahre alte Hadishat mit einem Messer in der Wohnung seiner Eltern im Dittes-Hof im Wiener Bezirk Döbling getötet. „Es hätte jeden treffen können“, sollte der mutmaßliche Täter später erklären.
Der Prozess wird unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Im gesamten Straflandesgericht wird es ein Film- und Fotoverbot geben, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montagnachmittag.
Laut Gutachten zur Tatzeit zurechnungsfähig
Zum Tatzeitpunkt wies der Jugendliche laut Anklage eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung auf. Laut Gutachten war er jedoch zurechnungs- und damit auch schuldfähig. Der 16-Jährige wird sich am 19. Dezember wegen Mordes zu verantworten haben. Zudem spricht sich die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung für die Unterbringung des Jugendlichen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus.
Wollte Mordfantasien „in die Tat umsetzen“
Der Fall hatte in ganz Österreich für großes Entsetzen gesorgt. Wie mehrfach berichtet, hatte Robert K. am 11. Mai das sieben Jahre alte Nachbarsmädchen in die Wohnung seiner Eltern gelockt. An diesem Tag wollte er seine Mordfantasien, die sich Ende 2017 zu entwickeln begonnen hatten, „in die Tat umzusetzen“. Zuvor hatte er sich immer wieder „unterschiedliche Varianten“ ausgemalt, „wie man einen Menschen töten könnte, schwankte zwischen Erwürgen und Erstechen. Als Tatwaffe kam aber nur ein Messer infrage. Damit wollte er den Hals eines anderen Menschen durchtrennen, denn der Angeklagte wollte Blut sehen“, so die Staatsanwaltschaft.
Am Tag der Bluttat habe er das kleine Mädchen zunächst derartig gewürgt, dass dieses „vor Schock erstarrt“ stehen blieb. Er brachte es in die Dusche ins Badezimmer, da er damit rechnete, „dass die Siebenjährige stark bluten werde“.
„Er wollte, dass das Kind zu schreien aufhört“
Dann stach der Verdächtige laut Anklage zu. „Hadishat schrie auf, woraufhin er das Messer tiefer in ihren Körper rammte. Der Schrei löste beim Angeklagten Stress aus. Er wollte, dass das Kind zu schreien aufhört.“ Um ihr den Kopf abzutrennen, führte er zudem „Sägebewegungen“ durch. Als sie sich nicht mehr rührte und der Festgenommene auf ihren toten Körper blickte, „fühlte er weder Reue noch Mitleid, seine Gedanken galten nur der Beseitigung der Leiche“.
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