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Bundesländer > Salzburg
11.11.2018 06:14

OGH nun am Zug

Swap-Akt: Darum muss der Ex-Stadtchef noch warten

  • Richterin Anna Sophia Geisselhofer und Ex-Bürgermeister Heinz Schaden
    Richterin Anna Sophia Geisselhofer und Ex-Bürgermeister Heinz Schaden
    (Bild: MARKUS TSCHEPP)

471 Tage ist es her, seit Richterin Anna-Sophia Geisselhofer Ex-Bürgermeister Heinz Schaden und sieben weitere Personen im Zuge des Swap-Prozesses verurteilt hat. Nicht rechtskräftig wohlgemerkt, meldeten mit einer Ausnahme alle Rechtsmittel an. Nur: Der Akt ist noch immer nicht beim OGH. Grund: Anträge en masse!

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„Der Akt ist dem OGH noch nicht vorgelegt worden“, heißt die kurze, und etwas überraschende Antwort von Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski. Mehr als 15 Monate nach der Urteilsverkündung.  Wo ist der Akt? Und warum dauert es so lange?

Es sind die langsam mahlenden Mühlen der Justiz. Und eine gefinkelte Verzögerungs-Strategie der Verteidiger. Denn die schöpften nahezu alle Möglichkeiten, die die StPO bietet, aus.

Fristverlängerung bis Protokollberichtigung

Nachdem Richterin Anna-Sophia Geisselhofer das Urteil am 28. Juli 2017 verkündet hatte, brachte sie es binnen viereinhalb Monaten zu Papier. Am 13. Dezember war das 491 Seiten starke Urteil ausgefertigt. Nur einen Tag später hatten es die Anwälte auf dem Tisch. Deren erster Schritt: Ein Antrag auf Fristverlängerung zur Anmeldung der Rechtsmittel: aus einem Monat wurden so zwei.  Am 18. Jänner führte Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic seine Berufung aus: gegen Schaden, Raus und Paulus. Im Februar langten alle Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen ein. Im März erreichte der Akt erstmals die nächste Instanz: den Obersten Gerichtshof. Doch der Akt ging sofort wieder zurück.  Grund: Ein 68 seitiger Antrag für eine Protokollberichtigung. Das führte dazu, dass die Schriftführerinnen Stellungnahme abgeben mussten, zweimal sogar.

Daten-Stau führte zu Panne

Am 3. Juli folgte der Beschluss des Landesgerichts auf Protokollberichtigung - wieder 71 Seiten. Dann kam es zu einer technischen Panne: Die Datenmenge des Swap-Aktes war zu groß für das Hochladen in den elektronischen Rechtsverkehr. IT-Fachleute werkten, letztlich bekamen alle den komprimierten Akt auf eine CD.  Das passte wohl einem der Anwälte nicht: Der stellte Anfang September einen Antrag, damit Urteile und Protokolle doch elektronisch abrufbar sind.  Wieder musste neu ausgestellt werden, wieder begann die Rechtsmittel-Frist von vorne. Aber nun dürfte es soweit sein, wie LG-Sprecher Peter Egger verrät: Mitte bis Ende November wird der Akt nach Wien geschickt. Danach dauert es noch einige Monate bis die Obersten eine Entscheidung treffen.

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