„Krone“-Ombudsfrau

Halbes Kilo Übergepäck kostete 70 Euro

Ombudsfrau
12.11.2018 10:00

Weil ihr Koffer um 500 Gramm zu schwer war, musste eine Steirerin auf einem Flug eine Mehrgebühr zahlen. Dass ihre beiden Mitreisenden ohnehin viel weniger Gepäck als erlaubt hatten, ließ die Airline nicht gelten!

„Beim Flug von Wien nach Amsterdam wurde von der Dame am Check-in gesagt, dass es kein Problem sei, wenn mein Koffer bei der Heimreise etwas schwerer ist, da wir als Gruppe zählten“, schilderte Ursula W. Beim Heimflug wog Frau W.s Koffer dann 23,5 Kilo, das Gepäck ihrer Freunde jeweils nur 15 Kilo. Trotzdem kassierte man von der Leserin 70 Euro wegen 0,5 Kilo Übergepäck. Von der Auskunft in Wien wollte man nichts wissen, eine spätere Beschwerde blieb erfolglos.

In ihrer ersten Stellungnahme teilte KLM mit, dass im Falle von Familien die Möglichkeit einer eventuellen Zusammenlegung des Freigepäcks bestehe, jedoch nicht bei Gruppen. Und widerrief diese Aussage wenig später wieder: Es sei auch bei Familien nicht erlaubt, das Gewicht mehrerer Gepäckstücke zusammenzurechnen. Es gelte das sogenannte Stück-Konzept, das je nach Flugticket eine bestimmte Anzahl von Gepäckstücken mit Maß- und Gewichtsgrenzen enthalte.

Wäre hier nicht trotzdem etwas Augenmaß möglich gewesen?

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