"Sie haben bis heute nicht begriffen, was Sie angerichtet haben! Wer nach seiner ersten Verurteilung erneut Kinderpornos herunterlädt, diese scheußlichen Dateien weiterverbreitet, damit die Nachfrage nach Kinderpornos fördert und das Leid an den Opfern, oft Kinder im Babyalter, fördert, bekommt bei seiner zweiten Verurteilung die Härte des Gesetzes zu spüren", begründete Richter Norbert Hofer das Urteil.
Inklusive Widerruf von drei Monaten bedingter Haft vom ersten Mal sind es jetzt immerhin 17 Monate unbedingte Haft. Der Angeklagte legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung dagegen ein.
"Grenzenlose Dummheit"
Warum der 35-Jährige nach seiner Verurteilung 2005 rückfällig geworden war und über 3.000 Kinderpornos hortete und über eine klassische Tauschbörse weiterverbreitete, konnte er nicht wirklich erklären. "Es war einfach grenzenlose Dummheit", sagte er. Immerhin gab er die Porno-Vergehen zu.
Die Bedrohung seiner Ex-Freundin mit seiner Pistole stritt er dagegen vehement ab. Die Vertreterin des Opfers, Anwältin Gudrun Müller, legte Bestätigungen vor, dass sich ihre Mandantin seit den Todesdrohungen wegen psychischer Angstzustände permanent in ärztliche Behandlung begeben musste. Den Beteuerungen, der Angeklagte besitze gar keine Waffe, glaubte der Richter nicht.
von Hans Licha, Tiroler Krone
Symbolbild
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