Ex-Vorstand gesteht:

Telekom ließ unliebsamen Behördenchef entfernen

Österreich
07.11.2018 16:52

 „Wenn wir von Parteienfinanzierung reden, das war und ist in Österreich leider gang und gäbe“, erklärt Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, der sich derzeit wegen Untreue vor Gericht verantworten muss, das aus seiner Sicht herrschende Verhältnis zwischen Politik und Wirtschaft. Die Telekom Austria habe sich dem nicht entziehen können. So begründet der 65-jährige Angeklagte, warum sein damaliges Unternehmen über Geldleistungen das Wohlwollen der Parteien erkaufen wollte. Was damals schon viele Marktbeobachter vermuteten, hat Fischer am Mittwoch vor Richterin Marion Hohenecker gestanden: Im Jahr 2002 ließ der Marktführer den ihm unliebsamen Telekom-Regulierungschef Heinrich Otruba über Lobbying beim Verkehrsministerium absetzen.

Verkehrsminister war damals Mathias Reichhold von der FPÖ, Nachfolger von Otruba wurde der Unternehmensberater Georg Serentschy, dem in der Branche eine Nähe zur Telekom nachgesagt wurde. Reichhold betonte damals, im Herbst 2002, er habe sich bei der Ernennung des neuen Telekom-Regulators „strikt an den Vorschlag der Personalberater“ gehalten. Die SPÖ hatte sich seinerzeit für eine Vertragsverlängerung von Otruba ausgesprochen.

„Es ist uns gelungen, den Regulator auszutauschen“
Fischer schilderte das vor Gericht so: „Es ist uns gelungen, 2002 den Regulator auszutauschen.“ Nachsatz: „Über das BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation, Technologie, Anm.).“ Wesentlicher Helfer soll dabei Peter Hochegger mit seiner PR-Agentur gewesen sein. Der ebenfalls mitangeklagte ehemalige Lobbyist war später auch für Serentschy aktiv, als es um dessen Vertragsverlängerung unter der Regierung von Kanzler Werner Faymann (SPÖ) ging.

„Liquiditätsreserve“ oder „schwarze Kassen“?
Fischer und Hochegger sind im Telekom-Valora-Teil des Buwog-Prozesses wegen Untreue angeklagt. Fischer hat sich teils schuldig bekannt, denn einige Zahlungen mit Telekom-Geld über Hocheggers Gesellschaft Valora hätten nichts mit dem Wohl des Unternehmens zu tun gehabt. Die Einrichtung einer „Liquiditätsreserve“ bei Hochegger - laut Anklage „schwarze Kassen“ der Telekom - sei hingegen nicht rechtswidrig gewesen, betonte Fischer. Hocheggers Anwalt hatte bereits zu Prozessbeginn angekündigt, dass sein Mandant auch in dieser Causa eine Teilschuld eingestehen werde.

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