Man muss nur zusehen

Ab 2019 sollen Autos selbsttätig einparken dürfen

Elektronik
07.11.2018 16:29

Das Auto abstellen, aussteigen und dann tatenlos zusehen, wie es selbst einparkt? Das soll ab 1. Jänner 2019 erlaubt sein. Nach den Plänen des Verkehrsministeriums wird außerdem die Nutzung von „Autopiloten“ mit automatischer Spurhaltung, die keine Hand am Lenkrad verlangen, genehmigt. Das geht aus der Novelle zu einer Verordnung zum automatisierten Fahren hervor, die am Mittwoch in Begutachtung geschickt wurde. Die Begutachtungsfrist läuft bis 6. Dezember.

Die Einparkhilfe muss in der Lage sein, alle übertragenen Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken automatisch zu bewältigen, wird im geplanten Gesetzestext betont. „Solange das System aktiviert ist, ist der Lenker von den Verpflichtungen, den Lenkerplatz einzunehmen und die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten, enthoben.“ Der Lenker muss sich aber „in Sichtweite zum Fahrzeug befinden“ und im Notfall eingreifen können. Beim Einparken neben dem Auto zu stehen, ist schon bisher erlaubt, betont eine Ministeriumssprecherin, allerdings muss der Fahrer während des gesamten Parkvorgangs z.B. einen Knopf am Autoschlüssel drücken. Künftig muss er sich nur in Sichtweite befinden und den Vorgang rechtzeitig abbrechen können. Erlaubt ist diese Art der Einparkhilfe nur für Pkw.

Die Neuerungen bezüglich Autopilot mit automatischer Spurhaltung gelten hingegen für Pkw ebenso wie Lkw und Busse. Die Verordnung bezieht sich auf „ein System, das die Längsführung des Fahrzeugs, wie beschleunigen, bremsen, anhalten, Abstandskontrolle, sowie die Querführung des Fahrzeugs zur Spurhaltung mittels automatischer Lenkfunktion“ auf Autobahnen und Schnellstraßen übernehmen kann. Solange die Fahrhilfe aktiviert ist, „ist der Lenker von der Verpflichtung, die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten, enthoben“.

Das entspricht dem sogenannten „autonomen Fahren nach Level 3“, dass der Audi A8 als erster Pkw theoretisch beherrschte, aber praktisch bisher nicht durchführen darf.

Rechtzeitig vor einem Spurwechsel und vor Erreichen der Ausfahrt müssen die Fahraufgaben wieder vom Lenker übernommen werden. Zudem muss eine Notfallvorrichtung vorhanden sein, mit der das System deaktiviert werden kann. Der Autopilot darf ausschließlich auf Autobahnen und Schnellstraßen verwendet werden.

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