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Bundesländer > Tirol
06.11.2018 06:23

Landesgericht

Escortchef hatte erst 17-Jährige im Angebot

  • (Bild: stock.adobe.com)

Der Chef einer Tiroler Escortagentur musste am Montag als Angeklagter am Landesgericht erscheinen. Er hatte zwar schon wenige Stunden nach dem Bewerbungsgespräch gemerkt, dass sein neues Girl erst 17 Jahre alt war - sie aber dennoch zu Kunden weitervermittelt, einschließlich sexueller Dienstleistungen. Bedingte Haft für den 43-Jährigen.

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„Nur die Mädels haben entschieden, was sie mit den Kunden tun oder nicht tun wollen“, spielte der 43-Jährige zunächst den Unwissenden. - „Sie wollen mir doch nicht weismachen, dass das keine Prostituierten waren?“, reagierte die Richterin genervt. Letztlich musste der Angeklagte einräumen, dass es meist um Sex gegen Geld ging. Doch zu Großpackungen mit Kondomen, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden, erklärte der Mann nur grinsend-lapidar: „Eigenbedarf!“ 200 Euro pro Stunde mussten die liebeshungrigen Kunden berappten. Davon steckte der Escortchef selbst 30 Prozent ein.

Ausweis am PC manipuliert
Via Facebook kam der Angeklagte in Kontakt mit einer angeblich 19-Jährigen, die den lukrativen Nebenjob anstrebte. Schon beim zweiten Treffen am selben Abend zeigte ein Mopedausweis das wahre Alter des Mädchens - erst 17! „Er sagte dann, dies könnte zum Problem werden“, schilderte die junge Frau als Zeugin. Sie erzählte auch dass der Angeklaget ihr Alter am PC auf 19 änderte - weil eine der Vermittlungsplattformen einen Volljährigkeitsnachweis verlangt.

Etwa 20 Kundentermine
Es kam zu etwa 20 Kundenterminen der 17-Jährigen, was dem Escortchef die Anklage einbrachte. Tatbestände: Förderung der Prostitution Minderjähriger und Vergehen der entgeltlichen Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen. Vor Gericht stand der 43-Jährige auch, weil ihm eine seiner Damen (und kurzzeitige Ex-Partnerin) 2000 € geliehen hatte, die er nie zurückgab. „Weil sie bei mir wohnte und keine Miete zahlte und meine Wunschkennzeichen in den Inn warf“, so der Angeklagte. Im Streit per WhatsApp drohte er ihr u. a. mit einer Anzeige beim Finanzamt, was als Nötigung gewertet wurde. Nicht rechtskräftiges Urteil: Zwölf Monate bedingte Haft.

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