Der Nigerianer kam im November 2001 nach Österreich, wo er einen Antrag auf Asyl stellte. Nach Ablehnung in erster Instanz ging die Sache in die Berufung. In zweiter Instanz wurde laut Aidshilfe aber erst 2008 verhandelt. Auch dieses Verfahren wurde negativ entschieden, weshalb der Afrikaner weder Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch subsidiären Schutz wegen seiner Erkrankung erhält und abgeschoben werden soll.
Therapie in Afrika nicht garantiert
Diagnostiziert wurde Aids bei dem Flüchtling, als er 2003 an Tuberkulose erkrankt war. Er befindet sich im Stadium C2, das ist das dritte von drei Stadien, in dem es sich um eine Vollbilderkrankung handelt, so Teufl-Bruckbauer. Seit damals wird er im Landeskrankenhaus Salzburg behandelt und erhält täglich eine Kombinationstherapie, mit der die Vermehrung des HI-Virus im Körper behindert wird. Und genau diese Therapie könne im Falle einer Abschiebung nach Nigeria nicht mehr garantiert werden, befürchtet sie.
Kein familiärer Rückhalt
"Aufwändigere Behandlungsmethoden, wie Dialyse oder die Behandlung von HIV/Aids, sind zwar möglich, können vom Großteil der Bevölkerung aber nicht finanziert werden", heißt es in einem Bericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Nigeria. Andere Hürden wären oft die großen Distanzen, oder dass zwar Medikamente kostenlos zu erhalten, die Befunde im Labor aber zu bezahlen seien, so Teufl-Bruckbauer. Beim 40-Jährigen komme noch dazu, dass er keinerlei familiären Rückhalt in seiner Heimat und keine finanziellen Ressourcen habe.
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