Kolba: „Letzte Chance“

Österreicher sollen sich VW-Klage anschließen

Österreich
01.11.2018 11:06

Deutsche Verbraucherschützer haben im Dieselskandal die bundesweit erste Musterfeststellungsklage eingebracht. Der neue Verbraucherschutzverein von Ex-Liste-Pilz-Klubchef Peter Kolba bekräftigte nun seine Empfehlung an 340.000 betroffene Österreicher, sich dieser Klage anzuschließen.

Die heimischen Geschädigten der Marken VW, Audi, Seat und Skoda können sich - nach der Veröffentlichung der Klage, die bis spätestens 15. November erfolgen muss - beim deutschen Bundesamt für Justiz kosten- und risikolos anmelden, so Kolba. Eine Vertretung durch einen Anwalt sei nicht nötig. „Das ist die letzte Chance für alle, die sich bisher nicht an den Sammelklagen des VKI und von Cobin Claims angeschlossen haben und auch nicht selbst gegen VW geklagt haben“, so Kolba am Donnerstag.

Verjährung der Schadenersatzansprüche wird dank Klage unterbrochen
Die Vorteile eines Anschlusses an die Musterfeststellungsklage sind laut dem VSV-Obmann etwa eine Unterbrechung der Verjährung der Schadenersatzansprüche. Komme es zum Vergleich, dann sei man dabei. Wenn zu wenig geboten werde, könne man sich aber auch wieder abmelden. Und: Komme es zu einem Feststellungsurteil gegen VW und VW zahlt noch immer keinen Schadenersatz, dann sind die Feststellungen des Gerichtes im nachfolgenden Prozess auf Leistung des Schadenersatzes für das Gericht bindend.

„Der Verbraucherschutzverein steht mit dem Bundesamt für Justiz in Kontakt und wird seine Mitglieder anleiten, wie sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen können,“ verspricht Kolba. „Wir werden insbesondere - auf Basis der Fahrzeugdaten - individuelle Mustertexte erstellen und für die Anmeldung zur Verfügung stellen.“ Um hier dabei zu sein, muss man aber dem VSV als außerordentliches Mitglied (30 Euro pro Jahr) beitreten. Unter www.klagen-ohne-risiko.at sind die Fahrzeugdaten einzutragen.

Regelmäßige Information zum Fortgang des Verfahrens
Die Teilnehmer bekommen vom Verbraucherschutzverein nach Veröffentlichung der Klage eine Anleitung zur Anmeldung beim Bundesamt für Justiz, einen Mustertext zur Darstellung von „Grund und Gegenstand des Anspruches“ und regelmäßige Informationen über den Fortgang des Verfahrens.

Die Musterfeststellungsklage zielt darauf ab, für die Geschädigten in einem Verfahren die Grundlagen für den Schadenersatz festzustellen. Doch wenn der Beklagte weiterhin Zahlung verweigern würde, dann müssten die angemeldeten Geschädigten die Zahlung noch in individuellen Verfahren selbst durchsetzen. „Käme es zu einer solchen Situation, dann würden wir den österreichischen Geschädigten helfen und auch Prozessfinanzierer zur Tragung des im Individualverfahren gegebenen Kostenrisikos vermitteln," erklärt Kolba.

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