Die Darstellung, dass man Asylwerber von vornherein einsperren solle, um die Bevölkerung zu beruhigen, "lehnen wir entschieden ab", betonte Faymann beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. Es gehe aber um die Frage, wie man Missbrauch verhindern könne.
Vizekanzler und Fekters Parteikollege Josef Pröll schlug in dieselbe Kerbe: Eine derartige Regelung müsse sowohl der Verfassung als auch den Menschenrechten entsprechen. Es gebe aber offensichtlich Asylmissbrauch, es komme nicht selten vor, dass Leute untertauchen. Bei der gewünschten "Anwesenheitspflicht" in den Erstaufnahmezentren gehe es um jene, die "unkooperativ" sind.
Wer ist "kooperativ", wer "unkooperativ"?
Kooperativ bedeutet für den Vizekanzler beispielsweise, wenn sich Asylwerber ausweisen oder ihre Gründe für die Einreise nennen. Unkooperativ seien etwa jene, die über Tage hinweg weder ihren Namen noch ihre Nation preisgeben. Bis geklärt sei, ob es sich wirklich um Schutzbedürftige handelt, brauche es deshalb eine Anwesenheitspflicht. Wie man sich die Unterscheidung zwischen kooperativen und nicht kooperativen Asylwerbern nun genau vorstelle, beantworteten aber weder Pröll noch Faymann.
Faymann äußerte sich froh darüber, dass das Thema Erstaufnahmezentrum nun wieder in einer geordneten Vorgangsweise besprochen werde. Man werde nun bis Ende Jänner ausloten, wie man Verfahren verkürzen und die Zahlen der Menschen in den Erstaufnahmezentren senken könne. Außerdem werde man klären, ob überhaupt ein weiteres Erstaufnahmezentrum notwendig ist.
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