OGH-Entscheidung

Betrug mit Picasso-Werk: Opfer geht leer aus

Salzburg
30.10.2018 06:04

Im Jänner 2016 kam der Kriminalfall um ein Picasso-Werk ans Licht: Ein Salzburger Bilderrahmer (56) hatte eine Original-Tuschezeichnung durch eine Kopie ausgetauscht - und das echte Bild versteigern lassen. Das Bild war versichert, eine Privatstiftung verlangte Schadenersatz. Zu Unrecht, wie der OGH nun entschied.

In Summe 218.000 Euro: So viel Wert hatte das 50 x 64 Zentimeter große Picasso-Bild „La Corrida“ (Stierkampf), als es 2007 in die Hände des kriminellen Geschäftsmannes kam. Er hätte damals im Auftrag der Stiftung das Werk nur neu einrahmen sollen - tauschte aber das Original durch eine Kopie aus.  Und bot es über das bekannte Auktionshaus Sotheby’s in Paris zur Versteigerung an -  das tat er auch mit 13 weiteren Werken. Erst Jahre später kam der Betrugsfall auf, gelöst hat ihn die Polizei Anfang 2016.

Picasso-Besitzer wollte Schadenersatz

Genau jene 218.000 Euro forderte nun eine Privatstiftung - damals Opfer des Betrügers -  von einer international tätigen und auf Kunst spezialisierten Versicherungsfirma zurück.  Es gab einen Kunstversicherungsvertrag, einen so genannten Allgefahren-Vertrag, dieser wurde auch einmal abgeändert. Und da lag auch der Knackpunkt: Haftet der Versicherer auch nach einer Veruntreuung, wie es in diesem Falle passiert ist?

Klage eingereicht

Die Privatstiftung reichte beim Landesgericht Salzburg Klage ein und verlangte den Versicherungsbetrag. Im Februar wurde dem Klagebegehren stattgegeben, der Versicherer wurde zur Zahlung verurteilt. Diese Entscheidung bestätigte auch das Oberlandesgericht Linz Ende Mai. Die Versicherungsfirma wählte den Weg zum Obersten Gerichtshof und legte dort Revision ein.

OGH entschied anders

Mit überraschendem Erfolg: Der Oberste änderte das Urteil ab: „Das Klagebegehren wird abgewiesen“, heißt es in der Entscheidung vom 26. September 2018 mit der Geschäftszahl: 7Ob157/18s.

Es ging vor allem um den Wortlaut des Vertrages: So schrieb der Versicherer in den Allgemeinen Bedingungen einen „generellen Risikoausschluss“ im Falle einer Veruntreuung nieder. Nach der Abänderung jedoch nicht mehr - aber laut OGH mit einem „Verweis auf die (Weiter)-Geltung der anderen vertraglichen Vereinbarungen“. Dies spreche dafür, dass die Risikoausschlüsse nicht ersetzt wurden. „Der Schaden ist unstrittig durch Veruntreuung eingetreten und die Klage im Hinblick auf den vereinbarten Risikoausschluss daher abzuweisen“, so die obersten Richter.

Somit hat die Privatstiftung nicht nur das Picasso-Bild verloren, sie bekommt auch keinen Schadenersatz von der Versicherung und muss auch noch als Draufgabe 36.552 Euro an Prozesskosten blechen.

Bedingte für Kunstbetrüger

Übrigens: Der Bilderrahmer wurde bereits Ende November 2016 im Landesgericht Salzburg wegen Veruntreuung und schweren Betrugs verurteilt: Zwei Jahre auf Bewährung lautete die Strafe, nachdem der Kunst-Kriminelle reuig gestand. Damals versprach er, 100.000 Euro an Schaden wiedergutzumachen.

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