"Es handelt sich um einen ganz tragischen Zwischenfall", meinte Staatsanwältin Sandra Berzkovics gleich zu Beginn der Verhandlung im Grazer Straflandesgericht. Der 20-jährige Angeklagte war an jenem Abend im Mai als Türsteher eingeteilt gewesen, als ein Gast des Lokals verwiesen wurde.
Gast randalierte zuvor in Lokal
Schon zuvor hatte es mit dem Betrunkenen Probleme in der Diskothek gegeben. Er hatte eine Deko-Palme auf die Tanzfläche geworfen und war darauf herumgesprungen, schilderte ein Zeuge. Schließlich wurde der Randalierer hinausgeworfen, soll aber draußen sofort den Türsteher angestänkert haben. Dieser reagierte zunächst nicht auf die Beschimpfungen...
Kopfstoß gegen Türsteher
Plötzlich stieß der 34-Jährige seinem Kontrahenten mit dem Kopf gegen die Stirn. "Ich habe mich bedroht gefühlt und ihn weggestoßen", schilderte der Angeklagte. Der Alkoholisierte machte ein paar Schritte nach hinten und fiel dann auf die Straße. Obwohl äußerlich nur eine kleine Verletzung sichtbar war, starb er drei Tage später im Krankenhaus an einer Hirnschwellung.
"Mildeste Form der Notwehr"
Richterin Gudrun Schmitt glaubte dem Beschuldigten, dass es sich bei dem Stoß um Notwehr gehandelt hatte. Auch zwei Kollegen und ein Polizist hatten die Beule am Kopf des Security-Mannes gesehen. "Jemanden wegstoßen ist die mildeste Form der Notwehr", so die Richterin, die den Angeklagten freisprach. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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