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camera_altNeues Gesetz am WegCorona-Verschiebung:Anzeige!Finanzielle Sorgen:Nach der Kür
Bundesländer > Steiermark
25.10.2018 18:30

Neues Gesetz am Weg

Betreuung der kleinsten Steirer wird flexiber

  • Landesrätin Ursula Lackner im Kindergarten Süd in Kalsdorf
    Landesrätin Ursula Lackner im Kindergarten Süd in Kalsdorf
    (Bild: Land Steiermark/Lunghammer)

Alles neu macht der Herbst: Die Kinderbetreuung in der Steiermark wird flexibler, mehr Leiterinnen sollen für Elterngespräche freigespielt werden, der Verwaltungsaufwand soll sinken. Landesrätin Ursula Lackner präsentierte gestern ein neues Gesetz, das jetzt in Begutachtung geht und ab dem Schuljahr 2019/20 gelten soll.

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36.800 Kinder werden in der Steiermark in Kinderkrippen, -gärten, bei Tagesmüttern und in Horten betreut. Der Bedarf steigt, weshalb das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz überarbeitet wird. Die wichtigste Änderung für Eltern und Kinder: In Betreuungseinrichtungen, in denen die Anmeldezahlen für eine Ganztagesgruppe nicht reichen, können Kinder künftig dennoch vor und nach den sechsstündigen (Kern-)Öffnungszeiten durch Kinderbetreuerinnen betreut werden, die Zeiten dafür werden flexibel vereinbart.

Ebenfalls neu: Die Anwesenheit in Krippen wird von vier auf drei Tage in der Woche reduziert. Zudem können „Zwergerln“, die zwischen September und Dezember den dritten Geburtstag feiern, bereits im September von der Krippe in den Kindergarten wechseln.

Mehrkosten von fast acht Millionen Euro
Als Herzstück der Neufassung bezeichnete Lackner die stufenweise Freistellung von Leiterinnen von der Kinderbetreuung: „Damit haben sie mehr Zeit für Elterngespräche und Qualitätsentwicklung.“ Bisher sind in der Steiermark 36 Leiterinnen teilweise oder zur Gänze freigestellt, von der Neuregelung sollen 630 Betreuungseinrichtungen profitieren. Da neue Betreuer angestellt werden müssen, sind 7,8 Millionen Euro veranschlagt, die sich Land und Gemeinden teilen.

Und ebenfalls neu: Konnten bisher maximal fünf Gruppen an einem Standort gemeinsam geleitet werden, sind künftig bis zu 13 Gruppen an maximal drei Standorten möglich.

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