Fronten verhärtet

Metaller-KV: Betriebsversammlungen beschlossen

Österreich
25.10.2018 14:07

Stillstand herrscht bei den Verhandlungen rund um den Metaller-Kollektivvertrag, die Fronten sind verhärtet. Bei österreichweiten Betriebsrätekonferenzen haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp nun Betriebsratsversammlungen von 1. bis 7. November beschlossen - in allen Betrieben der Metallindustrie und des Bergbaus. Während Arbeitnehmer weiterhin massiv auf Kompensationen fürs neue Arbeitszeitgesetz pochen, lehnen die Arbeitgeber diese kategorisch ab.

Die Arbeitgebervertreter werden als „Besteller“ der neuen Arbeitszeitregeln, die unter anderem einen Zwölfstundentag und eine 60-Stunden-Woche ermöglichen, ausgemacht. Bei der Betriebsräteversammlung in Vösendorf bei Wien gaben sich die gut 600 Anwesenden am Donnerstag kämpferisch. „Die Arbeitgeber wollen jetzt nichts mehr wissen von ihrer Bestellung. Aber wer etwas bestellt, der muss auch bezahlen. Dafür treten wir ein, dass diese Bestellung bezahlt wird“, sagte Karl Dürtscher (GPA-djp). Er ist gemeinsam mit FSG-Chef Rainer Wimmer (PRO-GE) Chefverhandler auf der Arbeitnehmerseite.

„Halten an unserer Forderung nach fünf Prozent fest“
„Trotz eines wirtschaftlichen Rekordjahrs haben die Arbeitgeber nur 2,02 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung angeboten, was lediglich der Inflationsabgeltung entspricht. Die Arbeitgeber wollen die ArbeitnehmerInnen nicht an der von ihnen erwirtschafteten Wertschöpfung teilhaben lassen“, heißt es in einer Resolution, die von den Metallindustrie-Betriebsräten verabschiedet wurde. „Das ist eine Verhöhnung der Beschäftigten. Wir halten an unserer Forderung nach fünf Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung fest.“ Zwölf Stunden arbeiten am Stück sei gesundheitsgefährdend und familienfeindlich, sagte Dürtscher.

Auch Streik nicht ausgeschlossen
Das bisherige Entgegenkommen der Arbeitgeber ist den Arbeitnehmervertretern viel zu gering. Gewisse Forderungen, wie etwa eine Wahlfreiheit zwischen Zeitausgleich und Geld bei Überstunden, würden überhaupt ignoriert. „Wir erhöhen nun die Schlagzahl. Die Betriebsversammlungen werden zudem nur unterbrochen und können jederzeit wiederaufgenommen werden“, sagte Dürtscher. „Sie können in gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen (Streik, Anm.) übergehen.“

Die Resolution fordert auch einen Verhandlungstermin vor dem 8. November, der von den Arbeitgebern terminbedingt vorgeschlagen wurde. Die Gewerkschaften orten den Versuch der Hinauszögerung der Gespräche. Das sei „respektlos“. „Wir verlangen einen früheren Verhandlungstermin.“ Schließlich solle der neue KV ab 1. November gelten. Freilich wäre das auch rückwirkend möglich.

Arbeitgeber: „Überzogene Forderungen sind unseriös“
Die Arbeitgeber sahen in den Forderungen der Gewerkschaften rund um Kompensationen für die neuen Arbeitszeitregeln erst am Mittwoch neuerlich politische Forderungen. „Wir können den Mitarbeitern unserer Branche garantieren, dass es heuer, wie auch in vergangenen Jahren, mit dem KV-Abschluss einen echten Reallohngewinn geben wird, das haben sie sich verdient“, so der Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie, Christian Knill. Aber: „Die Gewerkschaften agieren heuer leider nur politisch und nicht im Sinne der Beschäftigten. Ihre überzogenen Forderungen sind unseriös und nehmen unsere Branche in Geiselhaft für eine politische Kampagne.“ Das sei inakzeptabel, man sei aber nach wie vor am Verhandlungstisch und für eine „seriöse Vereinbarung“ zu haben, so der Arbeitgebervertreter.

Sechs verschiedene KV-Verträge
Konkret geht es um sechs verschiedene Kollektivverträge: Metalltechnische Industrie Bergbau-Stahl, Fahrzeugindustrie, Gießereiindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Gas und Wärme, für die die Arbeitnehmer für die rund 192.000 Beschäftigten einen Abschluss fordern. Im Vorjahr wurden die Verhandlungen für einen einheitlichen Metaller-Kollektivvertrag am 17. November abgeschlossen. Die Ist- und Mindestlöhne sowie Ist-Gehälter und Mindestgrundgehälter stiegen ab 1. November 2017 um drei Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen und Zulagen wurden ebenso um drei Prozent angehoben. Der Mindestlohn bzw. das Mindestgrundgehalt beträgt daher derzeit 1848 Euro.

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