„Im Unterschied zum Erstgericht, das in den zentralen Anklagepunkten den dringenden Tatverdacht für nicht mehr gegeben erachtet hatte, hat das Oberlandesgericht befunden, dass jener jedenfalls mit einer höheren Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist", erläuterte OLG-Sprecher Raimund Wurzer am Freitag die aktuelle Entscheidung. Ildar A., der Anfang Oktober gegen Gelöbnis und Hinterlegung seines Reisepasses auf freien Fuß gekommen war, leistete dem neuen Beschluss Folge. Er befindet sich bereits wieder in einer Zelle im landesgerichtlichen Gefangenenhaus.
Prozess wird neu aufgerollt
Unterdessen steht jetzt schon fest, dass der Prozess gegen den angeblichen Spion noch einmal neu aufgerollt werden muss. Grund hierfür ist der schlechte Gesundheitszustand des bisherigen Vorsitzenden, der – so munkelt man zumindest im Grauen Haus – längerfristig berufsunfähig bleiben könnte. Zum neuen Verhandlungsleiter wurde Richter Ulrich Nachtlberger bestimmt, der die Verhandlung ab 14. Jänner mit neuen Beisitzern und neuen Geschworenen aufnehmen wird.
„Am ersten Tag ist die Einvernahme des Angeklagten sowie sämtlicher Zeugen, die an sich bereits vernommen worden sind, vorgesehen. In einem Geschworenenverfahren genügt es nicht, diese Aussagen bloß zu verlesen", meinte Nachtlberger zu seinem Prozessfahrplan. Dieser sieht bereits für den zweiten Verhandlungstag am 18. Jänner die Schlussvorträge des Staatsanwalts und des Verteidigers sowie die anschließende Urteilsberatung vor.
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