Fall Bakary J.

Strafen gegen Polizisten sind nun rechtskräftig

Wien
08.01.2010 10:47
Im Fall jener vier WEGA-Beamten, die im April 2006 den Schubhäftling Bakary J. in Wien misshandelt haben, gibt es nun eine rechtskräftige Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt: Zwei Polizisten wurden entlassen, einer enthielt die finanzielle Höchststrafe von fünf Monatsbezügen und macht nur mehr Innendienst, ein weiterer inzwischen pensionierter Beamter muss den Verlust aller aus dem Dienstverhältnis stammenden Rechte und Ansprüche hinnehmen.

Alle vier Betroffenen hätten noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission vom 20. November 2009 einlegen können. Die Frist dafür betrug sechs Wochen, die nun abgelaufen sind, so eine Sprecherin der Wiener Polizei-Pressestelle.

Strafrechtlich waren die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten dem Gambier nach einer nicht durchgeführten Abschiebung umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. In dienstrechtlicher Hinsicht sprach sich der Disziplinaranwalt deshalb für ihre Entlassung aus dem Polizeidienst aus, fand mit dieser Forderung bei den Disziplinarbehörden aber kein Gehör.

Geldstrafen in zweiter Instanz reduziert
Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte vielmehr in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen. Ihre Suspendierung war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben, die Gesetzeshüter verrichteten zuletzt wieder Innendienst.

Der VwGH hob den Bescheid der Disziplinar-Oberkommission allerdings wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhalts" auf, womit einer Berufung des Disziplinaranwalts stattgegeben wurde. Der zufolge war die polizeiinterne Bestrafung der Beamten zu milde war. So musste sich die Disziplinar-Oberkommission neuerlich mit dem Fall beschäftigen.

"Einzig sinnvolle Reaktion"
Josef Phillip Bischof, Rechtsvertreter von Bakary J. im Strafverfahren gegen die vier WEGA-Beamten, kommentierte die Entscheidung am Freitag als "einzig sinnvolle Reaktion des Rechtsstaates auf folternde Beamte". Dass der vierte Polizist mit einer Geldstrafe davonkam, ist für den Strafverteidiger eine sinnvolle Abstufung: "Der Beamte war ja auch nur sehr am Rand beteiligt."

Karl Mahrer begrüßt Disziplinarurteil
Als "klares und wichtiges Signal, dass Übergriffe in der Polizei keine Chance haben", hat der Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer die Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission im Fall Bakary J. begrüßt. Damit würde Tausenden Beamten der Rücken gestärkt, die täglich ihr Leben riskieren.

Dass es Jahre gedauert hatte, bis nun disziplinarrechtlich ein Schlussstrich gezogen wurde, liege daran, dass in einem Rechtsstaat alles genau geprüft würde und es entsprechende Berufungsmöglichkeiten gibt, so Mahrer am Freitag. Zudem sei von Beginn an sichergestellt gewesen, dass die vier Beamten keinen Bürgerkontakt haben.

Dass einer der vier Betroffenen mit einer Geldstrafe davongekommen ist  und weiter im Innendienst verbleibt, wo er mit rein administrativen Tätigkeiten für Schulungen und Trainings beschäftigt ist, wollte Mahrer nicht interpretieren. Es zeige aber ein differenziertes Vorgehen und dies sei gut so.

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