Fall Bakary J.

Strafen gegen Polizisten nun rechtskräftig

Österreich
08.01.2010 09:52
Rechtskräftige Entscheidung im Fall des Schubhäftlings Bakary J.: Zwei WEGA-Beamte wurden entlassen, einer erhielt die finanzielle Höchststrafe von fünf Monatsbezügen und macht nur mehr Innendienst, ein bereits pensionierter Beamter muss den Verlust aller aus dem Dienstverhältnis stammenden Rechte und Ansprüche hinnehmen.

Alle vier Betroffenen hätten noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission vom 20. November 2009 einlegen können. Die Frist dafür betrug sechs Wochen, die nun abgelaufen ist.

Schubhäftling gequält
Die Polizisten waren strafrechtlich wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten im April 2006 dem Gambier Bakary J. nach einer nicht durchgeführten Abschiebung mehrere Verletzungen an Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. In dienstrechtlicher Hinsicht sprach sich der Disziplinaranwalt deshalb für die Entlassung aus dem Polizeidienst aus, fand mit dieser Forderung bei den Disziplinarbehörden aber kein Gehör.

Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte vielmehr in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen. Ihre Suspendierung war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben, die Gesetzeshüter verrichteten zuletzt wieder Innendienst.

Der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid der Disziplinar-Oberkommission allerdings wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhalts" auf, womit einer Berufung des Disziplinaranwalts stattgegeben wurde. Derzufolge war die polizeiinterne Bestrafung der Beamten zu milde war. Deshalb musste sich die Oberkommission neuerlich mit dem Fall beschäftigen.

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